Garten-Partei Sachsen
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Baumschutzgesetz

Sehr geehrte Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,

wir von der GPS wünschen allen einen gesunden und erfolgreichen Start in
die neue Gartensaison.

Anbei ein Hinweis für alle:

Lt. Mitteilung des Amtsbalttes der Stadt Leipzig vom 13.03.21 Nr. 5

wurde das Sächsische Naturschutzgesetz geändert und stärkt den
Baumschutz in Leipzig. Leipzigs Baumschutzsatzung hat nun wieder ihre
umfassende Gültigkeit zurück Bäume mit einem Stammumfang von ab 30cm
sindnun wieder geschützt. Besonders aber auch unsere Obstbäume.

Für Fällungen, Rückschnitte und andere Eingriffe in geschützte Gehölze
im Sinne der Baumschutzordnung ist ein Antrag beim Amt für Stadtgrün und
Gewässer zu stellen. Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.

Der Baumschutz gilt gilt unabhängig von der Bebauung der Fläche.

Viele Grüße von Eurer GPS

1 Kommentar

Mutige Leipziger Volkszeitung

Die LVZ veröffentlichte am Sonnabend den 30.01.2021 einen Artikel, der den hier abgebildeten Ausschnitt enthält.

Weiterlesen: Mutige Leipziger Volkszeitung 4 Kommentare

Werden Fehler laut benannt - fliegt man raus aus dem Verband

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Skandal im Stadtverband Leipzig!

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, liebe Gartenfreunde!

Der Garten Partei Sachsen (GPS) wurde folgende Situation mitgeteilt, welche im April 2018 durch den Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK) hervorgerufen wurde. (Neue Kommentare)

Weiterlesen: Werden Fehler laut benannt - fliegt man raus... 41 Kommentare

Wolf im Schafspelz

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Zum Artikel aus der Leipziger Volkszeitung (LVZ) vom 14.01.21.
Der lautete tatsächlich: „150 Jahre Kaiserreich – ein lästiges Jubiläum“.

Weiterlesen: Wolf im Schafspelz 1 Kommentar

Neuer Verbund gegründet!

FaiBund Logo

Wie dem Vorstand der Garten Partei Sachsen (GPS) mitgeteilt wurde, hat sich im Spätsommer 2020 ein neuer Verein zur Wahrnehmung von Interessen der Kleingartenvereine gegründet. Er ist mit dem Namen„FairBund freier Kleingartenvereine“ e.V. im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen.

Weiterlesen: Neuer Verbund gegründet! 7 Kommentare

Mitgliederversammlung SLK 2017

Ratssaal HamburgSymbolfoto Ratssaal

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, sehr geehrte Unterstützer und Förderer des Kleingartenwesens,

Weiterlesen: Mitgliederversammlung SLK 2017

Von der Lückenpresse zur Lügenpresse …?

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Das nicht immer alles genau recherchiert ist, was gedruckt wird, das sind die Bürger dieses Landes gewohnt. Leipzigs Kleingärtnerverbände haben es allerdings drauf, was das betrifft, geradezu in den Fakt der Lügen überzugehen.

Weiterlesen: Von der Lückenpresse zur Lügenpresse …? 5 Kommentare

Vertrauen?

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Zum Bericht des Mitteilungsblattes der Leipziger Kleingartenverbände (Leipziger Gartenfreund)
zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Leipzig (März 2020)

Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
Es muss dir gelingen, das zu tun was erforderlich ist.      ( Sir Winston Churchill 1874-1965)

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Leipziger Kleingärtner kämpfen

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Leipziger Kleingärtner kämpfen um den Erhalt ihrer Kleingartenanlagen vor dem Landgericht Leipzig.
Presse und Fernsehen berichten darüber.

 

4 Kommentare

Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig

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Warum sehen wir es als so wichtig an, dass sich eine Partei für die Kleingartenanlagen einsetzt?
Weil die Stadtverbände es außerhalb der Parlamente nicht alleine schaffen!

Schauen Sie dazu bitte in unsere Gesprächsrunde rein.

Weiterlesen: Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig 1 Kommentar

Wer vertritt die Kleingärtner besser?

- eine Kleingärtnerorganisation - oder - eine Partei -?

Das ist die falsche Frage, beide haben so unterschiedliche Funktionen, dass man sie nicht vergleichen kann. Der Idealfall ist "beide gemeinsam".

Eine Kleingärtnerorganisation wird von den Kleingärtnern finanziert und "hält den Laden zusammen". An der Basis funktioniert das in der Regel gut. Je zentraler der Verband agiert, je weiter ist er auch von den Interessen der Kleingärtner entfernt. Wenn dann bei internationalen Tagungen in feinen Hotels Sonntagsreden gehalten werden, können sich Kleingärtner schon fragen, ob ihr Geld dafür gut angelegt ist.

Weiterlesen: Wer vertritt die Kleingärtner besser? 1 Kommentar

Verlorenes Grün

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Es war einmal…. Nein kein Märchen, es ist die Realität aus dem Jahre 2018.
Doch war es einmal ein Kleingartenverein, dazu noch ein relativ junger Kleingartenverein.
Was ist geschehen?

Weiterlesen: Verlorenes Grün 2 Kommentare

Politik

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Politik fängt an der Wurzel an...
In den einzelnen Bundesländern herrschen seit geraumer Zeit Unruhen unter den Kleingärtnern, Grund:
Einige Kleingartenanlagen müssen für Bauland weichen. Die Verbände stehen oft unter enormen Druck, denn sie müssen die Ansichten der Grundstückseigentümer sowie (eigentlich) die Ansichten der Kleingärtner vertreten.

Weiterlesen: Politik 5 Kommentare

Wahrheit

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Wie ein Stadtverband für Kleingärtner mit seinen Mitgliedern umgeht
Der Garten-Partei Sachsen wurde über folgende Begebenheit berichtet:
Außerordentliche Sitzung des erweiterten Vorstand des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK) am 15.03.2018
Teilnehmer: 14 Mitglieder des SLK
gegen 2 Mitglieder des KGV

Weiterlesen: Wahrheit 8 Kommentare
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Original aus dem Bundestag

Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

02. Februar 2023

  • Vor 135 Jahren: Reichs­tag verlängert Wahl­periode von drei auf fünf Jahre
    Vor 135 Jahren, am 9. Februar 1888, hat der Reichstag den von der Deutschkonservativen Partei (DKP), der Deutschen Reichspartei (DRP) und der Nationalliberalen Partei (NLP) eingebrachten Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des Artikels 24 der Reichsverfassung mit der Mehrheit der Antragsteller gegen die Stimmen von Zentrum, Freisinnigen und der Sozialistischen Arbeiterpartei angenommen. Damit wurde die Legislaturperiode des Reichstages von drei auf fünf Jahre verlängert. Höchste Wahlbeteiligung seit der Reichsgründung Nach der vorzeitigen Auflösung des 6. Reichstages durch Bundesrat und Kaiser Wilhelm I. aus Anlass der Ablehnung der sogenannten „Heeresvorlage“ der Regierung des Reichskanzlers Otto von Bismarck hatte die Wahl zum siebten Reichstag am 21. Februar 1887 stattgefunden. Mit der Heeresvorlage sollte das befristete Heeresgesetz von 1881 abgelöst werden und wieder sieben Jahre gültig sein. Die Stärke des Heeres sollte wegen drohender Kriegsgefahr um zehn Prozent erhöht und die Sonderstellung des Militärs festgeschrieben werden. Die Frage ob Kaiser und Reichsregierung oder der Reichstag über das Heer bestimmen sollten, bestimmte auch den Wahlkampf und mobilisierte die Wahlberechtigten. Mit 77,5 Prozent war die Wahlbeteiligung hoch wie nie seit der Reichsgründung von 1871. Die den Kurs Bismarcks unterstützenden Parteien DKP, DRP und NLP schlossen nach der Auflösung des Parlaments am 14. Januar 1887 ein Wahlbündnis, um ihrem aussichtsreichsten Bewerber zum Wahlerfolg zu verhelfen. Dieses sah gemeinsame Kandidaten in den Wahlkreisen sowie Absprachen bei eventuellen Stichwahlen vor. Die aufgrund ihres Wahlbündnisses sogenannten Kartellparteien konnten bei der Wahl am 21. Februar eine Mehrheit erzielen. Im neu gewählten Reichstag unterstützen die Kartellparteien, wie erhofft, den Vorschlag des Reichskanzlers. Nur wenige Wochen nach der Neuwahl stimmte am 11. März 1887 die Mehrheit des 7. Reichstages der Heeresvorlage der Reichsregierung zu. Konservatives Wahlbündnis setzt Vorhaben durch Knapp ein Jahr später setzte das konservative Wahlbündnis mit der Verlängerung der Wahlperiode von drei auf fünf Jahre ein weiteres, nicht weniger kontrovers diskutiertes Vorhaben durch. Die Gegner der Verlängerung fürchteten eine nicht unerhebliche Verminderung des Einflusses des Volkes auf die Gesetzgebung. Der Zusammenhang der Wähler und Gewählten werde mit der Verlängerung der Wahlperioden gelockert und der Rückhalt der Vertretung im Volke geschwächt, argumentierten die Vertreter der Oppositionsparteien. Die Verlängerung der Wahlperioden gewähre der Regierung die Möglichkeit, eine Volksvertretung, deren Mehrheit ihr genehm ist, für eine lange Reihe von Jahren zu behalten. Andererseits bliebe die Regierung in der Lage, bei einem für sie ungünstigen Ausfall der Wahlen jederzeit bei günstiger Gelegenheit die Volksvertretung aufzulösen und Neuwahlen herbeizuführen, kritisierten sie. Bamberger: Parlament wird geschwächt Die parlamentarische Stellung sei so schwach, erklärte der Abgeordnete der Deutsch-freisinnigen Partei, Dr. Ludwig Bamberger, dass das Parlament im aktuellen Zustand Deutschlands durch die Verlängerung nicht gestärkt, wie die Befürworter betonen würden, sondern geschwächt hervorgehen werde. Es gehe darum, ob eine Regierung, die sich auf die reaktionären Parteien stütze, noch mehr gestärkt werden solle als es bisher der Fall sei, erklärte der ehemals nationalliberale und frühere Anhänger Bismarcks. Bamberger, dem seine Gegner vorhalten, früher selbst für eine Verlängerung eingetreten zu sein, räumte ein, er habe sich in früheren Zeiten vielleicht einem unberechtigten Optimismus hingegeben. Seitdem aber sei das Bewusstsein immer stärker geworden, dass es rückwärts gehe im ganzen Deutschen Reich mit allem, was liberal sei. Die Frage der Wahlperiode müsse nach der allgemeinen politischen Lage entschieden werden. „Kein adäquates Gegengewicht zur Regierung“ Es sei nicht gut für den Parlamentarismus, wenn, egal wie die Stimmung im Lande sei, die Regierung ewig bleibt und der Reichstag geht oder aufgelöst wird. Der Reichstag bilde kein adäquates Gegengewicht zur Regierung, im Gegenteil, die Regierung Bismarck sei immer stärker geworden. Der liberale Befürworter einer stärkeren Parlamentarisierung Deutschlands kritisierte das Parteienkartell und warf den Nationalliberalen vor, mit ihrer Mitwirkung die Grenzlinie zwischen liberal und konservativ zu verwischen und dem Wähler eine Unterscheidung zu erschweren. „Einfluss des Parlaments wird eher stärker“ Für die Nationalliberale Partei hingegen fragte der Jenaer Rechtsprofessor Dr. Georg Meyer, ob es nicht wünschenswert wäre, durch Schaffung einer längeren Wahlperiode die Parteikämpfe mehr und mehr einzuschränken. Schließlich müssten Kaiser und Bundesrat für die Auflösung des Reichstages zusammenwirken. Es gebe kein Recht darauf, in möglichst kurzen Abständen zu wählen, betonte der Jurist. Der Einfluss des Parlaments würde eher stärker, war er sich sicher. Dafür würde er auch gerne die Verantwortung übernehmen. Stöckers Plädoyer für die Verlängerung Auch der Abgeordnete der Deutschkonservativen Partei, Adolf Stöcker, sah in einer Verlängerung der Wahlperiode eher weise Staatskunst, wenn den Parteien mit revolutionären und antinationalen Tendenzen im Wahlkampf nicht zu oft Gelegenheit zur Spaltung der Nation gegeben würde, soweit es sich mit dem Recht des Volkes vertrüge. Zur Erläuterung führte er aus: Es gebe Parteien wie das Zentrum, denen das häufigste Wählen das liebste sei, die keine Mühe hätten, ihre Anhänger an sich zu fesseln. Es gebe Parteien wie der „Fortschritt“, die könnten ihre verschwundene Herrlichkeit nur durch die allerlebhafteste Agitation noch kümmerlich aufrechterhalten. Und es gebe eine dritte Partei, die Sozialdemokratie, die eine im höchsten Maße agitatorische Partei sei, die häufige Wahlen immer mit Freude begrüßen würde. „Den Nutzen des Landes berücksichtigen“ Die Parteien hingegen, die die erhaltenden Mächte des Volkes und des Staatslebens repräsentierten, hätten weder ein Bedürfnis, so oft zu wählen, noch hielten sie es im Interesse des Volkswohls für gut. Man habe keine Furcht vor häufigen Wahlen, schließlich sei man im Aufsteigen, aber zu berücksichtigen sei vor allem der Nutzen des Landes, so Stöcker, und nicht persönliche Parteiinteressen. Agitation und Wahlkämpfe seien hingegen kein Mittel, das Volk politisch zu bilden, war der Berliner Hof- und Domprediger überzeugt. Würden Parteiinteressen nicht immer in den Vordergrund gestellt, könnte das Parlament die Schule der politischen Bildung für das Volk sein. Windthorsts Bedenken Dem entgegnete der Vorsitzende der katholischen Zentrumspartei Dr. Ludwig Windthorst: Agitation habe die Wähler doch erst dahin gebracht, die aktuelle Majorität zu wählen. Nach seiner Argumentation hat das Volk sie ohne die nötige Einsicht gewählt. Die Regierung hätte den Reichstag schließlich nicht aufgelöst, wenn sie nicht gehofft hätte, durch den Appell an das Volk das für sie Richtige hinzubekommen. Ohne Vertrauen in das Volk wäre dieses Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Die Regierung habe in früherer Zeit wiederholt dargelegt, dass sie mehr Vertrauen zum Volk habe als zum Reichstag. Wahlen seien ein erhebliches Mittel, größeres Interesse des Volkes für die öffentlichen Angelegenheiten herbeizuführen und das Volk zu veranlassen, seine Stimme zu erheben, um das Richtige herbeizuführen, wandte er ein. Würden Parteien nicht erst recht versuchen, in fünf Jahren das zu erreichen, was sie erreichen wollen, fragte er. „Unbequeme Maßregeln leichter durchsetzbar“ Maßregeln, die dem Volk unbequem sind, könnten leichter durchgesetzt werden, wenn man dem Volk nicht alle drei Jahre Rechenschaft ablegen müsse. Parlament und Volk hingegen hätten kein Mittel gegen ein Verhalten der Regierung, das ihnen nicht gefällt, kritisierte er. Die Regierung könne also nach wie vor jederzeit an das Volk appellieren; das Volk aber komme nach den Verfassungsänderungen erst nach fünf Jahren wieder in die Lage, an die Regierung zu appellieren, gab Windthorst zu bedenken. Nachdem auch der Bundesrat der Verlängerung der Wahlperiode zugestimmt hatte, unterzeichnete trotz einiger Bedenken Kaiser Friedrich III. am 19. März 1888 das Gesetz betreffend die Abänderung des Artikels 24 der Reichsverfassung. Reichstag nach drei Jahren aufgelöst Der am 20. Februar 1890 gewählte 8. Reichstag, der eigentlich als erster eine Legislaturperiode von fünf Jahren gehabt hätte, wurde auf Wunsch von Reichskanzler Leo von Caprivi am 6. Mai 1893 aufgelöst. Wie schon bei der Reichstagsauflösung 1887 war eine Heeresvorlage der Regierung der Anlass dafür. Der Reichskanzler hatte eine erneute Erhöhung der Heeresstärke auf rund 500.000 Mann geplant und war damit im Reichstag gescheitert. Sozialdemokraten, eine Mehrheit des Zentrums und ein Teil der Freisinnigen Partei hatten die Vorlage abgelehnt. Die Wahl zum 9. Reichstag am 15. Juni 1893 endete mit einem knappen Sieg für die regierungstreuen sogenannten Kartellparteien. Der neue 9. Reichstag nahm die Heeresvorlage der Regierung schließlich mit knapper Mehrheit an. (klz)
  • Frank Schwabe: Osman Kavala muss freigelassen werden
    Den Europarat weiterentwickeln und soziale und ökologische Rechte stärker in den Blick nehmen wollen die Parlamentarier der Versammlung des Europarates und hegen entsprechende Erwartungen an den bevorstehen Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Mai. Das unterstreicht Frank Schwabe (SPD), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Europarat PV) nach der 1. Sitzungswoche der Versammlung, die vom 23. bis 26. Januar 2023 in Straßburg stattfand. Dabei sollen insbesondere die Positionen der jungen Leute Gehör finden. „Sie sind stärker und ungefilterter in ihren Forderungen. In ihren Debatten spiegelt sich ihre Lebensrealität wider“, sagt der SPD-Politiker. Über den Reformbedarf und die Rolle der Organisation in Europa, die mit den Wahlen in der Türkei verbundenen Hoffnungen und den möglichen Beitritt des Kosovo zum Europarat spricht Schwabe im Interview. Das Interview im Wortlaut: Herr Schwabe, auf dem 4. Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitglieder des Europarates im Mai will sich die Organisation im internationalen Gefüge neu positionieren. Was geben die Parlamentarier den Regierungen dazu mit auf den Weg? Zunächst mal muss klar sein, dass die Regeln des Europarats gelten. Die Länder haben sich verpflichtet zu kooperieren. Also müssen sie auch kooperieren. Vor allem bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die sind heilig. Das müssen alle verstehen. Wir wollen den Europarat aber auch weiterentwickeln, auch soziale und ökologische Rechte stärker in den Blick nehmen. Alles das muss auch finanziert werden. Der Europarat ist chronisch unterfinanziert. Das muss sich mit dem Gipfel ändern. Welche Erwartungen haben Sie dabei an den Beitrag der Bundesregierung? Deutschland hat sich den Ruf einer führenden Nation im Europarat erarbeitet. Durch eine aktive Rolle im Umgang mit Russland, durch neue inhaltliche Impulse beispielsweise beim Thema der Menschenrechte in der digitalen Welt, aber auch durch gesteigerte finanzielle Beiträge. Das ist gut, steigert aber auch die Erwartungshaltung. Der muss Deutschland jetzt gerecht werden. Panzer, Werte, Klimaschutz - in allen Themen von internationaler Tragweite ist Deutschland, die deutsche Haltung gefragt. Welche Rolle sollte Deutschland im Europarat und darüber hinaus in Europa und global spielen? Viele Debatten konzentrieren sich auf Deutschland. Das hat etwas mit unserer enormen ökonomischen Stärke zu tun. Die müssen wir aber auch in politische Handlungsfähigkeit übersetzen. Mit Selbstbewusstsein, aber ohne Überheblichkeit. Und einer Politik, die Realitäten in den Blick nimmt, aber auch immer stark menschenrechtsorientiert ist. Diese Mischung macht’s. Im Dezember hatte die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Jugendliche aus ganz Europa zu einer Konferenz geladen, um Ideen für die Zukunft des Europarats zu entwickeln und zu sammeln. Was haben die jungen Leute Ihnen gesagt? Welche Ideen insbesondere der jungen Menschen werden Sie dem Gipfel im Mai zukommen lassen? Vor allem wollen die jungen Leute gehört werden. Und das soll auf dem Gipfel auch sichergestellt werden. Sie sind stärker und ungefilterter in ihren Forderungen als die an der Realität abgeschliffenen Positionen von Regierungen. In ihren Debatten spiegelt sich ihre Lebensrealität wider. Das ist die Verbindung von Klimaschutz und Menschenrechten, Menschenrechten in der digitalen Welt und einer Selbstverständlichkeit im Umgang mit den Rechten von queeren Menschen. Was bedeutet die Neuaufstellung der Organisation für die künftige Zusammenarbeit von Europarat und Europäischer Union und welches Alleinstellungsmerkmal hat der Europarat? Es ist höchste Zeit, dass die EU dem europäischen Menschenrechtssystem beitritt. Das ist überfällig und würde die Europäische Menschenrechtskonvention massiv stärken. In Reykjavik (beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates am 16. und 17. Mai 2023, Anm. d. Red.) könnte das endlich gelingen. Der Europarat kann in allen Ländern des Europarats, und das sind ja deutlich mehr als die Länder der EU, intervenieren. Der Gerichtshof kann verbindliche Urteile fällen. Das Antifolterkomitee kann alle Gefängnisse besuchen. Die Lage von Demokratie und Menschenrechten ist Gegenstand von Berichten. Wahlbeobachtungsmissionen sind verbindlich. Der Europarat hat also insbesondere in den Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, viele Einwirkungsmöglichkeiten, die die Europäische Union nicht besitzt. Genau zehn Jahre liegt die Korruptionsaffäre zwischen Aserbaidschan und Mitgliedern der Versammlung nun zurück. Jüngst wurde auch das Europäische Parlament von einer Korruptionsaffäre erschüttert. Was wurde in der Versammlung getan, damit sich so etwas im Europarat nicht wiederholt? Wir haben aufgeklärt, viele Abgeordnete sanktioniert, manche rausgeschmissen. Andere sind von selber gegangen. Und wir haben die Transparenzregeln verschärft. Das reicht aber nicht. Deshalb arbeite ich an einem Bericht, der zu einer ganz neuen Dimension von Transparenz, aber auch Aufklärung und Ahndung führen würde. Letztlich sind aber strafrechtlich die Mitgliedsstaaten zuständig. Also zum Beispiel Deutschland. Deshalb setze ich mich neben Regeländerungen auf Ebene des Europarats auch dafür ein, dass der Paragraf 108e StGB schärfer und realitätsnäher formuliert wird. Es darf nicht sein, dass Abgeordnete mit ihren Machenschaften davon kommen. Bisher ist das leider der Fall. Die russische Aggression gegen die Ukraine hat zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt. Was schlagen die Europarat-Parlamentarier vor, um die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und die Opfer zu entschädigen? Der Europarat hilft ganz konkret bei der Dokumentation und der Aufklärung der Verbrechen. Vor allem unterstützen wir aber ein Sondertribunal, um die Hauptverbrecher der Aggression bis zur Spitze des Staates zur Rechenschaft zu ziehen. Wir müssen aber auch die ukrainischen Kapazitäten stärken, um zehntausende Fälle aufzuklären und zu behandeln. Mit Menschenrechtsverletzungen ringt der Europarat auch in einigen seiner Mitgliedsländer. So wird der Verleger und Menschenrechtsaktivist Osman Kavala immer noch von der türkischen Justiz festgehalten - unter Missachtung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Hat die deutsche Delegation das während der Sitzungswoche angesprochen und was haben Ihnen die türkischen Delegierten geantwortet? Das sprechen wir immer wieder an. Genauso wie die deutsche Außenministerin in ihrer Rede. Die Antworten darauf sind Ausflüchte, das Beklagen von Doppelstandards. Alles das ist, Entschuldigung, großer Quatsch. Es gibt ein eindeutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mehrfach bekräftigt, Kavala sitzt seit Jahren zu Unrecht in Haft, der Europarat hat sein schärfstes Schwert gezogen und ein Verfahren nach Artikel 46.4 eröffnet. Was denn noch? Wir brauchen nicht mehr zu diskutieren. Die Türkei muss umsetzten. Kavala muss freigelassen werden. Meinen Sie, die bevorstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Türkei bringen Bewegung in die Sache? Das hoffe ich. Die jetzige Regierung scheint mit dem Europarat und mit dem Fall Kavala ein politisches Spiel treiben zu wollen. Das wird sich hoffentlich nach der Wahl ändern. Die Geduld des Europarats ist jedenfalls erschöpft. Eine in die Zukunft gerichtete Sache ist der bevorstehende Beitritt des Kosovo als neues 47. Mitglied zum Europarat. Der Antrag liegt momentan noch beim Ministerrat, der ihn an die parlamentarische Versammlung weiterleiten muss. Sie sind in Wartestellung, wo hakt es noch? Es handelt sich natürlich um eine schwierige diplomatische Frage. Und viele Staaten sind skeptisch, weil sie selbst mit Territorialkonflikten konfrontiert sind. Aber Kosovo ist eine Realität. Es macht keinen Sinn, wenn sich die Menschen dort in einem internationalen Niemandsland befinden. Der Europarat entscheidet nicht über die Anerkennung von Kosovo als Staat. Aber der Europarat kann den Menschen dort helfen, ihre Rechte besser durchzusetzen. Übrigens auch der serbischen Minderheit. (ll/01.02.2023)
  • Anhörung zur geplanten Reform zur Verkleinerung des Bundestages
    Um zwei Gesetzentwürfe und vier Anträge für eine Wahlrechtsreform geht es am Montag, 6. Februar 2023, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Saal 2.600 beginnt, werden neun Sachverständige erwartet. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf der Koalition Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) die Zahl der Bundestagsmandate künftig sicher auf die Regelgröße von 598 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Regelzahl hinaus auf derzeit 736 an. "Hauptstimme" und "Wahlkreisstimme" Dem Gesetzentwurf zufolge soll es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der als „Hauptstimme“ bezeichneten bisherigen Zweitstimme, mit der die Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der nunmehr „Wahlkreisstimme“ genannten bisherigen Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Ihnen wird ein Mandat laut Vorlage jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Hauptstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger, als ihrem Hauptstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden. „Die erfolgreiche Kandidatur im Wahlkreis setzt also künftig neben der relativen Mehrheit eine Deckung durch Hauptstimmen voraus“, führen die Koalitionsfraktionen dazu aus. Gesetzentwurf der AfD Auch die AfD-Fraktion macht sich für eine Reduzierung der Mitgliederzahl des Bundestages „auf regelmäßig nur noch 598 Abgeordnete“ stark und zielt mit ihrem Gesetzentwurf (20/5360) ebenfalls darauf ab, die Entstehung sogenannter Überhangmandate zu vermeiden. Dazu sollen laut Entwurf mit der Erststimme künftig nicht mehr unmittelbar Bundestagsabgeordnete, sondern „qualifiziere Wahlkreiskandidaten“ gewählt werden. Erringen solche Bewerber einer Partei mehr Mandate, als deren Landesliste nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, soll eine Rangfolge ihrer Direktkandidaten nach ihrem prozentualen Stimmergebnis aufgestellt werden. „Danach werden den qualifizierten Wahlkreiskandidaten Mandate bis zur Erreichung der Sitzzahl zugeteilt, die der betreffenden Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Mandatszuteilung erfolge „in der Reihenfolge der absteigenden prozentualen Stimmergebnisse, beginnend mit dem höchsten prozentualen Stimmergebnis“. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Fraktion die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern. Antrag der Union Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf eine Wahlrechtsreform auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts, mit der die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten reduziert“ wird. In ihrem Antrag (20/5353) schlägt die Fraktion vor, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben. Zugleich plädiert sie für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollen nach ihrem Willen „wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet“ werden. Zudem spricht sich die Unionsfraktion in ihrem Antrag für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Anträge der Linken Die Fraktion Die Linke dringt in drei Anträgen darauf, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahren abzusenken (20/5358), ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik einzuführen (20/5356) und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden (20/5357). (sto/02.02.2023)

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