Garten-Partei Sachsen
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Baumschutzgesetz

Sehr geehrte Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,

wir von der GPS wünschen allen einen gesunden und erfolgreichen Start in
die neue Gartensaison.

Anbei ein Hinweis für alle:

Lt. Mitteilung des Amtsbalttes der Stadt Leipzig vom 13.03.21 Nr. 5

wurde das Sächsische Naturschutzgesetz geändert und stärkt den
Baumschutz in Leipzig. Leipzigs Baumschutzsatzung hat nun wieder ihre
umfassende Gültigkeit zurück Bäume mit einem Stammumfang von ab 30cm
sindnun wieder geschützt. Besonders aber auch unsere Obstbäume.

Für Fällungen, Rückschnitte und andere Eingriffe in geschützte Gehölze
im Sinne der Baumschutzordnung ist ein Antrag beim Amt für Stadtgrün und
Gewässer zu stellen. Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.

Der Baumschutz gilt gilt unabhängig von der Bebauung der Fläche.

Viele Grüße von Eurer GPS

1 Kommentar

Mutige Leipziger Volkszeitung

Die LVZ veröffentlichte am Sonnabend den 30.01.2021 einen Artikel, der den hier abgebildeten Ausschnitt enthält.

Weiterlesen: Mutige Leipziger Volkszeitung 4 Kommentare

Werden Fehler laut benannt - fliegt man raus aus dem Verband

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Skandal im Stadtverband Leipzig!

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, liebe Gartenfreunde!

Der Garten Partei Sachsen (GPS) wurde folgende Situation mitgeteilt, welche im April 2018 durch den Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK) hervorgerufen wurde. (Neue Kommentare)

Weiterlesen: Werden Fehler laut benannt - fliegt man raus... 41 Kommentare

Wolf im Schafspelz

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Zum Artikel aus der Leipziger Volkszeitung (LVZ) vom 14.01.21.
Der lautete tatsächlich: „150 Jahre Kaiserreich – ein lästiges Jubiläum“.

Weiterlesen: Wolf im Schafspelz 1 Kommentar

Neuer Verbund gegründet!

FaiBund Logo

Wie dem Vorstand der Garten Partei Sachsen (GPS) mitgeteilt wurde, hat sich im Spätsommer 2020 ein neuer Verein zur Wahrnehmung von Interessen der Kleingartenvereine gegründet. Er ist mit dem Namen„FairBund freier Kleingartenvereine“ e.V. im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen.

Weiterlesen: Neuer Verbund gegründet! 7 Kommentare

Mitgliederversammlung SLK 2017

Ratssaal HamburgSymbolfoto Ratssaal

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, sehr geehrte Unterstützer und Förderer des Kleingartenwesens,

Weiterlesen: Mitgliederversammlung SLK 2017

Von der Lückenpresse zur Lügenpresse …?

Lgenpresse

Das nicht immer alles genau recherchiert ist, was gedruckt wird, das sind die Bürger dieses Landes gewohnt. Leipzigs Kleingärtnerverbände haben es allerdings drauf, was das betrifft, geradezu in den Fakt der Lügen überzugehen.

Weiterlesen: Von der Lückenpresse zur Lügenpresse …? 5 Kommentare

Vertrauen?

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Zum Bericht des Mitteilungsblattes der Leipziger Kleingartenverbände (Leipziger Gartenfreund)
zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Leipzig (März 2020)

Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
Es muss dir gelingen, das zu tun was erforderlich ist.      ( Sir Winston Churchill 1874-1965)

Weiterlesen: Vertrauen? 5 Kommentare

Leipziger Kleingärtner kämpfen

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Leipziger Kleingärtner kämpfen um den Erhalt ihrer Kleingartenanlagen vor dem Landgericht Leipzig.
Presse und Fernsehen berichten darüber.

 

4 Kommentare

Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig

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Warum sehen wir es als so wichtig an, dass sich eine Partei für die Kleingartenanlagen einsetzt?
Weil die Stadtverbände es außerhalb der Parlamente nicht alleine schaffen!

Schauen Sie dazu bitte in unsere Gesprächsrunde rein.

Weiterlesen: Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig 1 Kommentar

Wer vertritt die Kleingärtner besser?

- eine Kleingärtnerorganisation - oder - eine Partei -?

Das ist die falsche Frage, beide haben so unterschiedliche Funktionen, dass man sie nicht vergleichen kann. Der Idealfall ist "beide gemeinsam".

Eine Kleingärtnerorganisation wird von den Kleingärtnern finanziert und "hält den Laden zusammen". An der Basis funktioniert das in der Regel gut. Je zentraler der Verband agiert, je weiter ist er auch von den Interessen der Kleingärtner entfernt. Wenn dann bei internationalen Tagungen in feinen Hotels Sonntagsreden gehalten werden, können sich Kleingärtner schon fragen, ob ihr Geld dafür gut angelegt ist.

Weiterlesen: Wer vertritt die Kleingärtner besser? 1 Kommentar

Verlorenes Grün

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Es war einmal…. Nein kein Märchen, es ist die Realität aus dem Jahre 2018.
Doch war es einmal ein Kleingartenverein, dazu noch ein relativ junger Kleingartenverein.
Was ist geschehen?

Weiterlesen: Verlorenes Grün 2 Kommentare

Politik

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Politik fängt an der Wurzel an...
In den einzelnen Bundesländern herrschen seit geraumer Zeit Unruhen unter den Kleingärtnern, Grund:
Einige Kleingartenanlagen müssen für Bauland weichen. Die Verbände stehen oft unter enormen Druck, denn sie müssen die Ansichten der Grundstückseigentümer sowie (eigentlich) die Ansichten der Kleingärtner vertreten.

Weiterlesen: Politik 5 Kommentare

Wahrheit

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Wie ein Stadtverband für Kleingärtner mit seinen Mitgliedern umgeht
Der Garten-Partei Sachsen wurde über folgende Begebenheit berichtet:
Außerordentliche Sitzung des erweiterten Vorstand des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK) am 15.03.2018
Teilnehmer: 14 Mitglieder des SLK
gegen 2 Mitglieder des KGV

Weiterlesen: Wahrheit 8 Kommentare
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Original aus dem Bundestag

Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

14. August 2022

  • Newsletter des Deutschen Bundestages
    Die Newsletter des Deutschen Bundestages bieten regelmäßig aktuelle Informationen aus dem Parlament. Dafür stehen sechs Dienste zur Verfügung, die über Pressemitteilungen, Neuigkeiten zum Lobbyregister, Kurzmeldungen über Drucksachen und Ausschussberatungen, Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste und barrierefreie Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens informieren. Möglich ist das Abonnement eines, mehrerer oder aller Newsletter auf der Webseite unter dem Link: https://www.bundestag.de/newsletter, um per E-Mail auf dem Laufenden gehalten zu werden. Einzelne Newsletter Pressemeldungen: Dieser Dienst bietet Mitteilungen, Terminankündigungen und aktuelle Meldungen der Pressestelle des Deutschen Bundestages Lobbyregister: Ein Newsletter informiert über Neuigkeiten zum Lobbyregister, das zu mehr Transparenz bei Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in Parlament und Regierung beitragen soll Kurzmeldungen: Die Parlamentsnachrichten "heute im bundestag" (hib) des Bundestages informieren laufend über die inhaltliche Arbeit des Parlaments und die Beratungen in den Ausschüssen Aktuelle Begriffe und Infobriefe: Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages informieren mit „Aktueller Begriff“ und „Infobrief“ über Themen, die auf der künftigen politischen Agenda stehen könnten Barrierefreie Übertragungen: Der Newsletter für Live-Übertragungen in Gebärden­sprache und mit Untertiteln informiert über geplante Livestreams auf der Gebärden­sprach­webseite des Bundestages An- und Abmeldeverfahren Für die Anmeldung ist nur eine E-Mail-Adresse erforderlich (ausgenommen Kunst-Newsletter), die dem Format Name@Domain entsprechen muss. Nachdem die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen wurden, muss noch der Schalter „anmelden“ geklickt werden. Danach wird per E-Mail eine Bestätigungslink an die Anmeldeadresse geschickt, der zur vollständigen Aktivierung des Abonnements noch bestätigt werden muss. Dann ist die Anmeldung abgeschlossen. So wie die Anmeldung erfolgt ist, kann auch die Abmeldung der Newsletter ausgeführt werden. Entweder wird am Ende einer jeden Newsletter-Mail ein immer mitgeschickter Abmeldelink ausgeführt oder es können einfach mehrere abgeschlossene Newsletterabonnements gleichzeitig im Webauftritt des Bundestages wieder abbestellt werden. RSS-Dienst Der Deutsche Bundestag bietet eine Reihe von RSS-Diensten an. RSS steht für „RDF Site Summary“ beziehungsweise „Really Simple Syndication“. Mit RSS können aktuelle und häufig wechselnde Inhalte wie Pressemitteilungen oder Nachrichten in stark komprimierter Form zur Verfügung gestellt werden. So können zeitnah die aktuellsten Meldungen direkt ausgewertet und im Internet nachgelesen werden. Auf der Webseite https://www.bundestag.de/rss stehen allgemeine Feeds zu Pressemitteilungen, Drucksachen, Protokollen und Stellenausschreibungen sowie nach Themen sortierte Feeds zur Verfügung. Darüber hinaus ist es möglich, das komplette Angebot des Parlamentsfernsehens als RSS abzurufen. Mithilfe der Mediathek können benutzerabhängig ganze Plenar- und Ausschusssitzungen abonniert werden. Ebenso stehen alle Redebeiträge der Abgeordneten und alle Produktionen des Parlamentsfernsehens zur Verfügung. (eis/25.01.2022)
  • Finanzminister bringt Etat mit Ausgaben von 445 Milliarden Euro ein
    Finanzminister Christian Lindner (FDP) bringt zu Beginn der viertägigen ersten Beratung des Bundeshaushalts für das nächste Jahr den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100) zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2022 bis 2026 (20/3101) in den Bundestag ein. Lindner stellt das Zahlenwerk am Dienstag, 6. September 2022, im Anschluss an die Sonderveranstaltung mit dem israelischen Staatspräsidenten Jitzchak Herzog ab 10.30 Uhr vor. Für die Einbringung sind 50 Minuten eingeplant. Der Haushalt wird am Freitag, 9. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Fachausschüsse können gutachtliche Stellungnahmen abgeben. Der Etat soll am Freitag, 25. November 2022, vom Bundestag verabschiedet werden. Letzte Änderungen sollen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag, 10. November, vorgenommen werden. Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro Der am 1. Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Das sind rund 50,6 Milliarden Euro oder 10,2 Prozent weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2023 wird in dem Entwurf mit 17,2 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 138,9 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen Die Steuereinnahmen sind mit 362,3 Milliarden Euro veranschlagt und fallen um 10,3 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro). Als Verwaltungseinnahmen sind im Entwurf 19,3 Milliarden Euro ausgewiesen, das Soll für 2022 liegt bei 17,7 Milliarden Euro. Die Münzeinnahmen liegen mit 215 Millionen Euro um 52 Millionen Euro über dem Soll für 2022. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage sollen 2023 40,5 Milliarden Euro entnommen werden, in diesem Jahr sind es 500 Millionen Euro. Investitionen von mehr als 58 Milliarden Euro Als Investitionen sind 58,4 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den Resilience-and Sustainability-Trust (RST) des Internationalen Währungsfonds (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Der RST-Fonds soll Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei der Bewältigung von großen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Pandemien helfen. Die Personalausgaben sollen um 1,3 Milliarden Euro auf 38,7 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind rund 21 Milliarden Euro und damit 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2022 veranschlagt. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken, Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens Bundeswehr sind darin nicht enthalten. Verpflichtungsermächtigungen von gut 100 Milliarden Euro Für den Schuldendienst sind deutlich höhere Ausgaben eingeplant: Sie sollen 2023 bei 29,5 Milliarden Euro liegen (2022: 16,2 Milliarden Euro). Deutlich weniger soll für Zuschüsse und Zuweisungen verausgabt werden. Der Entwurf sieht 2023 hierfür 282,6 Milliarden Euro vor gegenüber 354,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 100,8 Milliarden Euro ausgebracht werden. Der größte Einzeletat soll laut Entwurf wie üblich der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein. Für 2023 sind darin Ausgaben in Höhe von 163,3 Milliarden Euro eingeplant, das sind 2,2 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Der zweitgrößte Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung soll mit 50,1 Milliarden Euro im Entwurf um rund 300 Millionen Euro sinken. Deutlich geringer soll der Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums ausfallen: Lag das Soll für 2022 noch bei 64,4 Milliarden Euro, sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 22,1 Milliarden Euro vorgesehen. Finanzplan des Bundes Laut Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (20/3101) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2023 plant mit Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 17,2 Milliarden Euro. Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 12,3 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 436,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 13,8 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 374,5 Milliarden Euro 2024 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. Die Investitionen sollen jeweils um die 52 Milliarden Euro betragen. (vom/scr/10.08.2022)
  • Allgemeine Finanzdebatte
    Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) folgt am Dienstag, 6. September 2022, eine eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2023 (20/3100). Im Einzelnen geht es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. Ausgaben des Bundesfinanzministeriums Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 9,51 Milliarden Euro ausgeben können, in diesem Jahr waren es 8,83 Milliarden Euro. Bei den Einnahmen wird ein Rückgang erwartet: von 622,49 Millionen Euro auf 521,2 Millionen Euro. Knapp die Hälfte der Ausgaben des Ministeriums sind Personalausgaben in Höhe von 4,15 Milliarden Euro (2022: 4,04 Milliarden Euro). Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,17 Milliarden Euro zu Buche (2022: 3,11 Milliarden Euro). 1,33 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2022: 1,11 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 841,53 Millionen Euro rechnen (2022: 782,47 Millionen Euro). Für Wiedergutmachungen des Bundes sind 1,49 Milliarden Euro eingestellt (2022: 1,4 Milliarden Euro), für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung 1,43 Milliarden Euro (2022: 1,35 Milliarden Euro). Bundesrechnungshof und Bundesschuld Der Bundesrechnungshof kann mit 186,96 Millionen Euro rechnen (2022: 172,91 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen allerdings von 2,22 Millionen Euro auf 360.000 Euro zurückgehen. Die Ausgaben des Einzelplans der Bundesschuld umfassen laut Regierungsentwurf 31,89 Milliarden Euro gegenüber 18,46 Milliarden Euro in diesem Jahr. Dem stehen Einnahmen von 18,73 Milliarden Euro gegenüber (2022: 140,63 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Deutlich sinken sollen die Einnahmen aus Krediten, die am Kreditmarkt aufgenommen werden. Statt 138,94 Milliarden Euro in diesem Jahr sind für 2023 nur 17,25 Milliarden Euro veranschlagt. Für den Schuldendienst sind hingegen 29,64 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 16,33 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Ausgaben für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen summieren sich im Entwurf auf 2,25 Milliarden Euro (2022: 2,13 Milliarden Euro). Allgemeine Finanzverwaltung Stark rückläufig sind die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 57,29 Milliarden Euro wie 2022 sind im nächsten Jahr nur noch 35,82 Milliarden Euro eingestellt. Dagegen sollen die Einnahmen von 339,39 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 409,86 Milliarden Euro steigen. Davon sollen 362,27 Milliarden Euro auf Steuern und steuerähnliche Abgaben entfallen (2022: 328,44 Milliarden Euro). Etwa gleich hoch sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 107,16 Milliarden Euro (2022: 100,34 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 107,34 Milliarden Euro (2022: 99,66 Milliarden Euro). Die Eigenmittel der EU werden im Einzelplan mit 40,32 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 40,16 Milliarden Euro). (vom/10.08.2022)

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