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Newsletter des Deutschen Bundestages
Die Newsletter des Deutschen Bundestages bieten regelmäßig aktuelle Informationen aus dem Parlament. Dafür stehen sechs Dienste zur Verfügung, die über Pressemitteilungen, Neuigkeiten zum Lobbyregister, Kurzmeldungen über Drucksachen und Ausschussberatungen, Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste und barrierefreie Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens informieren. Möglich ist das Abonnement eines, mehrerer oder aller Newsletter auf der Webseite unter dem Link: https://www.bundestag.de/newsletter, um per E-Mail auf dem Laufenden gehalten zu werden. Einzelne Newsletter Pressemeldungen: Dieser Dienst bietet Mitteilungen, Terminankündigungen und aktuelle Meldungen der Pressestelle des Deutschen Bundestages Lobbyregister: Ein Newsletter informiert über Neuigkeiten zum Lobbyregister, das zu mehr Transparenz bei Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in Parlament und Regierung beitragen soll Kurzmeldungen: Die Parlamentsnachrichten "heute im bundestag" (hib) des Bundestages informieren laufend über die inhaltliche Arbeit des Parlaments und die Beratungen in den Ausschüssen Aktuelle Begriffe und Infobriefe: Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages informieren mit „Aktueller Begriff“ und „Infobrief“ über Themen, die auf der künftigen politischen Agenda stehen könnten Barrierefreie Übertragungen: Der Newsletter für Live-Übertragungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln informiert über geplante Livestreams auf der Gebärdensprachwebseite des Bundestages An- und Abmeldeverfahren Für die Anmeldung ist nur eine E-Mail-Adresse erforderlich (ausgenommen Kunst-Newsletter), die dem Format Name@Domain entsprechen muss. Nachdem die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen wurden, muss noch der Schalter „anmelden“ geklickt werden. Danach wird per E-Mail eine Bestätigungslink an die Anmeldeadresse geschickt, der zur vollständigen Aktivierung des Abonnements noch bestätigt werden muss. Dann ist die Anmeldung abgeschlossen. So wie die Anmeldung erfolgt ist, kann auch die Abmeldung der Newsletter ausgeführt werden. Entweder wird am Ende einer jeden Newsletter-Mail ein immer mitgeschickter Abmeldelink ausgeführt oder es können einfach mehrere abgeschlossene Newsletterabonnements gleichzeitig im Webauftritt des Bundestages wieder abbestellt werden. RSS-Dienst Der Deutsche Bundestag bietet eine Reihe von RSS-Diensten an. RSS steht für „RDF Site Summary“ beziehungsweise „Really Simple Syndication“. Mit RSS können aktuelle und häufig wechselnde Inhalte wie Pressemitteilungen oder Nachrichten in stark komprimierter Form zur Verfügung gestellt werden. So können zeitnah die aktuellsten Meldungen direkt ausgewertet und im Internet nachgelesen werden. Auf der Webseite https://www.bundestag.de/rss stehen allgemeine Feeds zu Pressemitteilungen, Drucksachen, Protokollen und Stellenausschreibungen sowie nach Themen sortierte Feeds zur Verfügung. Darüber hinaus ist es möglich, das komplette Angebot des Parlamentsfernsehens als RSS abzurufen. Mithilfe der Mediathek können benutzerabhängig ganze Plenar- und Ausschusssitzungen abonniert werden. Ebenso stehen alle Redebeiträge der Abgeordneten und alle Produktionen des Parlamentsfernsehens zur Verfügung. (eis/25.01.2022)
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Finanzminister bringt Etat mit Ausgaben von 445 Milliarden Euro ein
Finanzminister Christian Lindner (FDP) bringt zu Beginn der viertägigen ersten Beratung des Bundeshaushalts für das nächste Jahr den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100) zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2022 bis 2026 (20/3101) in den Bundestag ein. Lindner stellt das Zahlenwerk am Dienstag, 6. September 2022, im Anschluss an die Sonderveranstaltung mit dem israelischen Staatspräsidenten Jitzchak Herzog ab 10.30 Uhr vor. Für die Einbringung sind 50 Minuten eingeplant. Der Haushalt wird am Freitag, 9. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Fachausschüsse können gutachtliche Stellungnahmen abgeben. Der Etat soll am Freitag, 25. November 2022, vom Bundestag verabschiedet werden. Letzte Änderungen sollen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag, 10. November, vorgenommen werden. Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro Der am 1. Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Das sind rund 50,6 Milliarden Euro oder 10,2 Prozent weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2023 wird in dem Entwurf mit 17,2 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 138,9 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen Die Steuereinnahmen sind mit 362,3 Milliarden Euro veranschlagt und fallen um 10,3 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro). Als Verwaltungseinnahmen sind im Entwurf 19,3 Milliarden Euro ausgewiesen, das Soll für 2022 liegt bei 17,7 Milliarden Euro. Die Münzeinnahmen liegen mit 215 Millionen Euro um 52 Millionen Euro über dem Soll für 2022. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage sollen 2023 40,5 Milliarden Euro entnommen werden, in diesem Jahr sind es 500 Millionen Euro. Investitionen von mehr als 58 Milliarden Euro Als Investitionen sind 58,4 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den Resilience-and Sustainability-Trust (RST) des Internationalen Währungsfonds (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Der RST-Fonds soll Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei der Bewältigung von großen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Pandemien helfen. Die Personalausgaben sollen um 1,3 Milliarden Euro auf 38,7 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind rund 21 Milliarden Euro und damit 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2022 veranschlagt. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken, Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens Bundeswehr sind darin nicht enthalten. Verpflichtungsermächtigungen von gut 100 Milliarden Euro Für den Schuldendienst sind deutlich höhere Ausgaben eingeplant: Sie sollen 2023 bei 29,5 Milliarden Euro liegen (2022: 16,2 Milliarden Euro). Deutlich weniger soll für Zuschüsse und Zuweisungen verausgabt werden. Der Entwurf sieht 2023 hierfür 282,6 Milliarden Euro vor gegenüber 354,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 100,8 Milliarden Euro ausgebracht werden. Der größte Einzeletat soll laut Entwurf wie üblich der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein. Für 2023 sind darin Ausgaben in Höhe von 163,3 Milliarden Euro eingeplant, das sind 2,2 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Der zweitgrößte Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung soll mit 50,1 Milliarden Euro im Entwurf um rund 300 Millionen Euro sinken. Deutlich geringer soll der Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums ausfallen: Lag das Soll für 2022 noch bei 64,4 Milliarden Euro, sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 22,1 Milliarden Euro vorgesehen. Finanzplan des Bundes Laut Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (20/3101) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2023 plant mit Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 17,2 Milliarden Euro. Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 12,3 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 436,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 13,8 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 374,5 Milliarden Euro 2024 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. Die Investitionen sollen jeweils um die 52 Milliarden Euro betragen. (vom/scr/10.08.2022)
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Allgemeine Finanzdebatte
Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) folgt am Dienstag, 6. September 2022, eine eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2023 (20/3100). Im Einzelnen geht es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. Ausgaben des Bundesfinanzministeriums Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 9,51 Milliarden Euro ausgeben können, in diesem Jahr waren es 8,83 Milliarden Euro. Bei den Einnahmen wird ein Rückgang erwartet: von 622,49 Millionen Euro auf 521,2 Millionen Euro. Knapp die Hälfte der Ausgaben des Ministeriums sind Personalausgaben in Höhe von 4,15 Milliarden Euro (2022: 4,04 Milliarden Euro). Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,17 Milliarden Euro zu Buche (2022: 3,11 Milliarden Euro). 1,33 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2022: 1,11 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 841,53 Millionen Euro rechnen (2022: 782,47 Millionen Euro). Für Wiedergutmachungen des Bundes sind 1,49 Milliarden Euro eingestellt (2022: 1,4 Milliarden Euro), für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung 1,43 Milliarden Euro (2022: 1,35 Milliarden Euro). Bundesrechnungshof und Bundesschuld Der Bundesrechnungshof kann mit 186,96 Millionen Euro rechnen (2022: 172,91 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen allerdings von 2,22 Millionen Euro auf 360.000 Euro zurückgehen. Die Ausgaben des Einzelplans der Bundesschuld umfassen laut Regierungsentwurf 31,89 Milliarden Euro gegenüber 18,46 Milliarden Euro in diesem Jahr. Dem stehen Einnahmen von 18,73 Milliarden Euro gegenüber (2022: 140,63 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Deutlich sinken sollen die Einnahmen aus Krediten, die am Kreditmarkt aufgenommen werden. Statt 138,94 Milliarden Euro in diesem Jahr sind für 2023 nur 17,25 Milliarden Euro veranschlagt. Für den Schuldendienst sind hingegen 29,64 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 16,33 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Ausgaben für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen summieren sich im Entwurf auf 2,25 Milliarden Euro (2022: 2,13 Milliarden Euro). Allgemeine Finanzverwaltung Stark rückläufig sind die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 57,29 Milliarden Euro wie 2022 sind im nächsten Jahr nur noch 35,82 Milliarden Euro eingestellt. Dagegen sollen die Einnahmen von 339,39 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 409,86 Milliarden Euro steigen. Davon sollen 362,27 Milliarden Euro auf Steuern und steuerähnliche Abgaben entfallen (2022: 328,44 Milliarden Euro). Etwa gleich hoch sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 107,16 Milliarden Euro (2022: 100,34 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 107,34 Milliarden Euro (2022: 99,66 Milliarden Euro). Die Eigenmittel der EU werden im Einzelplan mit 40,32 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 40,16 Milliarden Euro). (vom/10.08.2022)
Kommentare
Sagt mal, verehrte vertreter der GPS. Warum stellt ihr nicht mal eine Anfrage an die Stadt Leipzig, die selbstverständlich auch die Gemeinnützigkeit des Stadtverbandes zu kontrollieren hat, wie diese zB. zu den Satzungskapriolen des Stadtverbandes steht und auch warum nicht von Seite der Stadt Leipzig geprüft wird, wo plötzlich die 4 Mio € in den Geschäftsbüchern des SLK herkommen.
Die Stadt Leipzig prüft doch auch sonst sehr auffällig und überaus genau die Gemeinnützigkeit der Kleingartenverbände.
habe das Geschehen um die Kleingartenanlge verfolgt. Ist das nicht die KGA die sich gegen die Finanzgebahren des Stadtverbandes stellt, wegen dessen plötzlich aufgetauchten 4 Millionen Euro? Wo der Verbandsvorsitzende gar nicht weis wo das Geld herkommt? Ich habe mir gleich gedacht, dass dies zu Schikanen gegenüber dem KGV führt. Aber ich habe mir die Anlage jetzt mal angesehen. Das ist eine ganz schicke, gemütliche KGA die sich von anderen nicht uterscheidet. Obwohl, es gibt doch ganz schöne Unterschiede. Z.B.: sind am krummen Graben alle Gärten verpachtet und ich habe nicht einen verwilderten gesehen. Schaut mal in andere Anlagen. Z.B.: Dammstraße oder Rosenaue nur mal aals Beispiel. Also ich wünsche dem KGV "Am Krummen Graben" viel Glück.