Das nicht immer alles genau recherchiert ist, was gedruckt wird, das sind die Bürger dieses Landes gewohnt. Leipzigs Kleingärtnerverbände haben es allerdings drauf, was das betrifft, geradezu in den Fakt der Lügen überzugehen.
Darüber, dass der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt,, hatte die Garten-Partei Sachsen (GPS) schon öfters festgestellt und darüber berichtet.
Aber nun passierte Folgendes:
In der April 2020 Ausgabe des „Leipziger Gartenfreund“ (LGF), dem Mitteilungsblatt der Leipziger Kleingartenverbände, geht es mal wieder um Bäume. Wir haben mehrfach darüber berichtet, so im Beitrag Kahlschlag und der Baum muss raus.
Nun hat die Redaktion des LGF einen Artikel unter der Überschrift "Wenn das Amt dem Gesetz im Wege steht" verfasst:
Darin steht wörtlich geschrieben:
"... Im Gesetz
heißt es:„Waldbäume (hochwachsende
Laub- und Nadelbäume) gehören
nicht zur kleingärtnerischen Nutzung,
denn sie behindern oder verhindern
die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen.”
(BKleingG, § 1)..."
Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, liebe Naturfreunde,
in keiner der GPS vorliegenden Fassungen des BkleingG ist ein solcher §1 enthalten.
Waldbäume werden im Gesetzestext des Bundeskleingartengesetz mit keinem Wort erwähnt.
Folglich wird hier in dem Mitteilungsblatt der Leipziger Kleingartenverbände vorsätzlich eine Unwahrheit verbreitet, welche nur dazu dient, letztendlich den geneigten Leser zu verwirren.
Die GPS, als politische Partei, hat nach dem Parteiengesetz die Aufgabe, an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mitzuwirken.
Deshalb stellen sich die Mitglieder der GPS zum wiederholten Mal die Frage nach den wahren Absichten der Leipziger Verbände. Wollen diese Verbände den Kahlschlag in den Kleingartenanlagen um jeden Preis? Wider der Natur!
Schon dieser widersinnige Beschluss der Mitgliederversammlung von 2018 die Kleingartenordnung dahin gehend zu ändern, dass Bäume ganzjährig gefällt werden dürfen ist umweltschädigend und deshalb würdig diesen Beschluss zu hinterfragen.
Und das in der „Baumstarken Stadt“ Leipzig.
Es wurde höchste Zeit, dass das Umweltamt der Stadt Leipzig dem Treiben der Garten-Verbände Einhalt gebietet.
Und bitte liebes Amt: Nicht nur in den Landschaftsschutzgebieten!
Der Vorstand der Garten-Partei Sachsen (GPS), hat die Redaktion des LGF aufgefordert, die Verbreitung von Unwahrheiten (so wie auch im oben erwähnten Artikel) unverzüglich zu unterlassen und den Sachverhalt zeitnah klarzustellen.
Die Antwort des Redakteurs:
„… Als Vorstand der Garten-Partei können Sie evtl. ihre Parteimitglieder
zu etwas auffordern, aber nicht die Redaktion des Mitteilungsblattes der
Leipziger Kleingärtnerverbände.“
Na gut, wenn er der Meinung ist, Unwahrheiten unbedingt verbreiten zu müssen, so wird er kaum Aufforderungen von ehrlichen Menschen Folge leisten.
Aufmerksame Besucher dieser Website haben bezüglich des Inhaltes des LGF den Begriff „Lückenpresse“ geprägt, weil sie erkannt haben, dass dort nur berichtet wird, was den Verbänden gefällt. Nun ist klar, auch „Lügenpresse“ ist zutreffend.
wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht
Wir wünschen allen ein frohes Osterfest!
Garten-Partei Sachsen
Gemeinsam Positionen Stärken
Kommentare
"Ist es nicht pflichtgemäß, so tue es nicht; ist es nicht wahr, so sage es nicht; denn die Willensrichtung soll in deiner Gewalt sein."(Marc Aurel).
Das zeigt,dass der Autor des LGF, Herr "gm", nicht mehr Herr seines Willens ist.
Leerstand schaffen und Kleingartenvereine ruinieren ist das große Ziel. Leipzig braucht Bauland und die Kleingärtner eine Gartenpartei.
was sind das nur für schreibende Tollpatsche, die sich da anmaßen, die Interressen der Kleingärtner zu vertreten? Aber offensichtlich lernen die bei den "Großen". In Richtung fahrlässiger Recherche oder für billige Berichterstattung! So geschehen in der LVZ vom 11./12.April 2020 unter der Überschrift "Zufluchtsort Kleingarten-ein Stück Freiheit in Corona Tagen".
Auch wenn das Gedächtnis im Alter nachlässt, nimmt man einem alten Hasen im Kleingartenwesen so einen Irrtum nicht ab. Die Redaktion liest ja auch mit. Geht es da vielleicht um "kollektive bewusste Irreführung"?
Im LGF 5/2020 steht bestimmt die Erklärung.
Gruß Rolf