Skandal im Stadtverband Leipzig!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, liebe Gartenfreunde!
Der Garten Partei Sachsen (GPS) wurde folgende Situation mitgeteilt, welche im April 2018 durch den Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK) hervorgerufen wurde. (Neue Kommentare)
Einem Kleingartenverein (KGV), der unter anderem Gründungsmitglied des SLK ist, wurde im April 2018 die Mitgliedschaft im SLK gestrichen.
Den Beschluss fasste der erweiterte Vorstand des SLK auf einer außerordentlichen Sitzung am 12.04.2018.
Was war geschehen?
- Hatte der KGV etwa seine Verpflichtungen gegenüber dem SLK die sich aus dessen Satzung
ergeben auf das Gröbste verletzt?
- Ist er etwa seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verband (SLK) nicht pünktlich oder
etwa gar nicht nachgekommen?
- Oder hatte er den Verband in irgend einer Art und Weise geschädigt?
Zum Sachverhalt und zeitlicher Einordnung:
Der KGV hatte in den vergangenen 4 Jahren zahlreiche Begehungen durch den Bodeneigentümer
und des SLK über sich ergehen lassen müssen.
Außerdem wurde eine Buchprüfung durch den Bodeneigentümer von 2009 bis 2014 durch den Bodeneigentümer (Stadt Leipzig) durchgeführt, mit dem Hintergrund, dass die Gemeinnützigkeit des Vereines (KGV) nicht mehr gegeben ist. Alles ohne Ergebnis!
Jeder der geneigten Leserschaft wird sich vorstellen können, wie die Stimmung im KGV entsprechend angeheizt wurde, noch dazu, dass der Vertreter des Bodeneigentümers die soziale Komponente der Kleingärtnerei völlig negierte und zB. auf das Argument: „Ein 80ig jähriger Kleingärtner, der schon Jahrzehnte seinen Kleingarten bewirtschaftete, könne nicht mehr soviel kleingärtnerisch wirken wie früher“ , antwortete: „Da muss der eben seinen Garten aufgeben“.
Ganz zu schweigen davon, dass der Gesandte des Bodeneigentümers von Pflanzen, Bäumen, Vegetation offensichtlich gar keine Ahnung hatte!
Jedenfalls, so die Vertreter des KGV, konnte die Gemeinnützigkeit des KGV nicht in Frage gestellt werden, so dass auf der kleingärtnerischen Nutzung „herumgeritten“ wurde.
Nach Aussagen des KGV gibt es in dieser Kleingartenanlage natürlich nicht nur „Mustergärten“. Aber wo gibt es die schon?
Jedenfalls ist sich der KGV sicher, dass der Charakter der Kleingartenanlage bezogen auf die Gesamtanlage, den rechtlichen Erfordernissen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) entspricht, besonders unter Berücksichtigung der Bestandsschutzreglungen des BkleingG.
Dessen ungeachtet sah sich der Bodeneigentümer genötigt, wegen des KGV dem SLK eine Abmahnung zu überstellen, die aber keineswegs konkrete Maßnahmen und Forderungen enthielt, so dass die Sinnhaftigkeit dieser Abmahnung bis heute ungeklärt ist.
Leider schien sich der Vorstand des SLK damit nicht auseinander zu setzen und verfasst mit der gleichen Sinnlosigkeit eine Abmahnung an den KGV.
Als Zielsetzung sollte dann eine erneute Gartenbegehung durch den SLK stattfinden, zu der dann die Realisierung von irgendwelchen, nicht titulierten Forderungen aus der Abmahnung kontrolliert werden sollten.
Diese Begehung fand auch statt im Mai 2017.
Leider wurde dem KGV aus dieser letzten Begehung nie ein Protokoll überstellt, so dass dieser davon ausgehen konnte, dass etwaige Abmahnungsgründe nun nicht mehr vorlagen.
Aber: Im Streichungsverfahren des SLk werden allerdings angebliche Verstöße gegen Ordnungen angeführt aber keine konkreten!
Durch die Verhaltensweise des SLK, der die Parteinahme für den KGV vermissen ließ, war das Verhältnis zwischen dem KGV und dem SLK merklich abgekühlt
Im Spätsommer des Jahres 2017 erhielt der KGV nun plötzlich eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung (aoMV) des SLK wo dieser entscheidende „Satzungsänderungen für die Satzung des SLK“ abstimmen lassen wollte. Die 4wöchige Einladungsfrist zur aoMV wurde durch den SLK so knapp eingehalten, so dass es für den Vorstand des KGV unmöglich war, nun seinerseits eine aoMV für seinen Verein einzuberufen, um seine Mitglieder über entsprechende Sachverhalte, Entwicklungen und Zusammenhänge in dem von ihm mitfinanzierten SLK zu informieren.
Deshalb entschied sich der KGV, eine öffentliche Informationsveranstaltung auf dem Gelände des KGV zur entstandenen Sachlage durchzuführen.
Die Mitglieder der Vorstände des SLK waren zu dieser Veranstaltung ausdrücklich eingeladen.
Sie lehnten aber eine Teilnahme entschieden ab!
Aber: Im Streichnungsverfahren des SLK wurde durch den erweiterten Vorstand des SLK diese Informationsveranstaltung wider besseren Wissens in eine „Parteiwerbeveranstaltung“ umbenannt, nur um den KGV eine Verletzung der „parteipolitischen Neutralität“ vorwerfen zu können.
Die Dinge nahmen seinen Lauf:
Im Oktober 2017 wurde dem KGV ein Haushaltsplan des SLK vorgelegt, in dem plötzlich, und bis dahin wahrscheinlich keinem der 207 Mitgliedsvereinen des SLK je bekannt gewesene Summen festgeschrieben waren, denen ein verantwortungsvolles Mitglied des SLK (und dazu zählt sich der hier beschrieben KGV) niemals, ohne zu hinterfragen, zustimmen konnte.
Deshalb meldeten sich Mitglieder des Vorstandes des KGV ordnungsgemäß beim Vorsitzenden des SLK an, um nähere Details über die plötzlich aufgetauchten Summen (in Millionenhöhe) in Erfahrung zu bringen. Leider war diese Verfahrensweise im Grunde genommen zwecklos, denn konkrete und vertrauensbildende Aussagen wurden weder vom Verbandsvorsitzenden noch von der am Gespräch teilnehmenden Schatzmeisterin (seit Gründung des SLK im Amt) den Vorstandmitgliedern entgegengebracht.
Es wurde auf die reguläre Mitgliederversammlung (MV) des SLK Mitte November verwiesen.
Die GPS hat über diese MV bereits ausführlich berichtet.
Auf dieser MV erklärte dann der Delegierte des KGV laut und vernehmlich ins Mikrofon, dass er weder dem Rechenschaftsbericht des Verbandsvorsitzenden, noch dem Haushaltsplan für 2018 sowie auch nicht der Entlastung des Verbandsvorstandes für das Jahr 2017 zustimmen werde, da über die dort bekanntgegeben Summen keinerlei Nachvollziehbarkeit bestehe.
Aber: Im Streichungsverfahren des SLK wurde dem KGV vorgeworfen, dass er gegen seine eigene Satzung verstoßen würde, weil sich der Verein laut seiner Satzung im Einvernehmen mit dem Verband zur Wahrnehmung kleingärtnerischer Belange einzusetzen hat.
Also, wenn nach Ansicht des erweiterten Vorstandes des SLK Einvernehmen gleich bedingungslose Zustimmung bedeutet, dann ist diese Meinung wohl längst überwunden geglaubten Zeiten zu zuordnen.
Der KGV hat im in der zeitlichen Nachbereitung der MV mehrfach beim SLK Anträge gestellt, um in die Unterlagen und die Tonaufzeichnungen des SLK aus der MV Einsicht zu nehmen. Obwohl dazu während der MV eine eindeutige Zusage erteilt wurde, sind die Anträge auf Einsichtnahme wiederholt vom SLK abgelehnt worden.
Aber: Im Streichungsverfahren des SLK wurde dem KGV stattdessen vorgeworfen, dass von seiner Seite einer sachdienlichen Auseinandersetzung/Diskussion zu offenen Fragen immer deutlicher ausgewichen wird.
Laut Aussage des KGV ist allerdings das ganze Gegenteil der Fall! Der SLK mit seinem geschäftsführenden und erweiterten Vorstand weicht diesen Auseinandersetzungen permanent aus!
Ein überdeutliches Indiz ist dafür die bisher letzte gemeinsame Veranstaltung des SLK mit Vertretern des KGV am 15.03.2018.
In der Einladung zu dieser Veranstaltung sollte den Vorstandsmitgliedern des KGV „nochmals“ (es war die bisher einzige) Gelegenheit zum Gespräch mit dem erweiterten Vorstand gegeben werden.
Hinterlistiger kann man so ein wichtiges Treffen nicht vorbereiten, so wie es der geschäftsführende Vorstand unter Federführung des Herrn Müller (Verbandsvorsitzender) getan hat.
1. Obwohl vom KGV energisch gefordert, wurde diesem kein vorbereitendes Papier zu konkreten Gesprächspunkten für diese Treffen übergeben, so dass die anwesenden Vereinsmitglieder völlig unvorbereitet zu diesem Treffen erscheinen mussten.
2. Hinterlistiger Weise wurde dann zur Einleitung des Treffens durch Herrn Müller bekannt gegeben, dass für dieses Treffen nur ein Zeitfenster von ca. 30 Minuten offen steht. Dies nutzte Müller erst einmal ausgiebig, um diverse Vorwürfe gegen den KGV vorzutragen und vorher auch noch aus diversem Briefverkehr zwischen Verband und KGV vorzulesen. Nach Abschluss dieser Vorlesung waren knapp 20 Minuten vergangen.
Der geneigte Leser wird nun erkennen, dass lediglich nun noch 10 Minuten für das eigentliche „Gespräch“ übrig waren.
Da den Vertretern des KGV immer noch nichts schriftliches vorlag, forderten diese konsequent, dass vorgelesene Pamphlet ihnen auszuhändigen (die GPS berichtete bereits ausgiebig über diesen Vorfall).
Aber: Im Streichungsverfahren des SLK wird dem KGV verbandschädigendes Verhalten vorgeworfen.
Richtig und mit der letzten Maßnahme auch eindeutig bewiesen ist aber: Der geschäftsführende und der erweiterte Vorstand schädigt den eigenen Verband letztendlich selber, da er durch sein kontraproduktives und destruktives Verhalten seine Inkompetenz zur Leitung des Stadtverbandes offenbart.
Aber: Im Streichungsverfahren des SLK wirft dieser dem KGV vor, dass dieser „Unterstellungen gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand und in Person gegenüber dem Verbandsvorsitzenden Robby Müller: Misswirtschaft, Veruntreuung und Unterschlagung von Verbandsgelder.
Abgesehen davon, dass es niemals vom KGV solche direkten Anschuldigungen gegeben hat (dies ist defacto eine Verleumdung gegenüber dem KGV) ist es doch Müller und der geschäftsführende Vorstand selbst und nun offensichtlich auch im Zusammenspiel mit dem erweiterten Vorstand,
der den Raum für unendliche Spekulationen freigibt, in dem er plötzlich Geldsummen hervorzaubert, die nie vorher bekannt waren, mit denen plötzlich Liegenschaften aufgekauft werden, obwohl der Mitgliederversammlung als höchstes Organ des SLK darüber keinerlei Kontrollrechte zugestanden werden.
Gerade in der jüngeren Geschichte der Stadt Leipzig sind anschauliche Beispiele dafür gegeben worden, wie mit fremden Geldern hausiert und spekuliert wurde.
Ein dazu geführter Prozess ist gerade erst im Frühjahr 2018 glimpflich für Leipzig zu Ende gegangen.
Der Vorstand der GPS kann nur an alle Kleingärtner und Landsleute appellieren: Seid Wachsam!
Fazit: Es ist offensichtlich, dass ein kritischer Mitgliedsverein im SLK aus diesem auf die schäbigste Art und Weise entfernt werden soll.
Im Grunde genommen soll dieser Verein mundtot gemacht werden!
Der SLK verstößt damit vehement gegen seine eigene Satzung.
Die Garten-Partei Sachsen wird diesen Sachstand auch zum Wohle der vielen Mitgliedsvereine und Kleingärtner weiter verfolgen.
Garten-Partei Sachsen
Gemeinsam Positionen Stärken
Kommentare
Ich entschuldige mich für meine nicht sorgsam genug ausgewählten Formulierungen. Aber wie soll man die Sachverhalte denn sonst auf den Punkt bringen? Leider wird hier immer wieder von Einzelpersonen versucht, die Tatsachen mit allen erdenklichen Mitteln zu beschönigen. Es werden logische, berechtigte und letztlich nachvollziehbare Fragen der enorm vielen Gartenfreunde Leipzigs, die sich ganz klar aus den Unterlagen des SLK ergeben, nicht beantwortet. Dabei geht es um das Geld aller Leipziger Gartenvereine!!! Aller!!
Was ist von der vom SLK ins Spiel gebrachten Transparenz denn übrig geblieben? Nichts!
Wünsche einen angenehmen Tag
MfG
Die wahren Muntionshersteller und Scharfschützen für das Hornberger Schießen sitzen also im SLK.
Viele Grüße vom Kleingärtner vom Schloss
Euer Kleingärtner vom Schloss
Aber .... viele Tausend .... ? Ich konnte nur fünf ausmachen.
Für mich Nullfaktor.
Erholsamen Sonntag, ab morgen ruft wieder die Arbeit.
VG Olaf Pöschel
KGP Südost
Freundliche Grüße an alle ehrlichen Leipziger Gartenfreundinnen und Gartenfreunde
Dann laß mal die Bö zum Sturm werden.
Ich würde aber vorher den Trichter vor dem Mund abnehmen.
Weiterhin angenehme Ostern, wünscht
Olaf Pöschel
KGP Südost
Der Krug geht bekanntlich so lange zu Wasser, bis er bricht. In alle Einzelteile. Nichts soll mehr vom Krug übrig bleiben. Gar nichts mehr.
Gruß an alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Leipzig und Umgebung.
Mir wurde schon öfters nach gesagt, meine Artikel muss man zweimal lesen, um hinter die Aussage zu kommen. Am besten langsam und laut.
Frohe Ostern, und bleibt von Corona verschont,
wünscht Olaf Pöschel
KGP Südost