Verkehrsminister Scheuer spricht zum Bahnausbau Berlin-Paris
Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) hört am Freitag, 22. Januar 2021, den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sowie ein Mitglied der französischen Regierung an. Hintergrund ist der im September beschlossene Ausbau der Bahnstrecke Berlin – Paris (19/25707). Darüber hinaus beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale über Wege aus der Corona-Pandemie sowie über dafür nötige europäische Lösungsansätze. Dazu liegt den Parlamentariern eine Beschlussvorlage vor, die eine "europäische Gesundheitsunion" skizziert (19/25709). Auch die Beratung einer engeren Zusammenarbeit im Bereich der Künstlichen Intelligenz steht unter dem Titel einer "Europäischen Innovationsunion" auf der Tagesordnung der als Videokonferenz stattfindenden Sitzung. Die Leitung derselben übernehmen die beiden DFPV-Vorsitzenden Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (La République en Marche!). Die Sitzung wird live ab 9.30 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Bahnstrecke Berlin – Paris In ihrem Beschluss vom 22. September 2020 zum Ausbau der Bahnstrecke Berlin – Paris knüpften die Abgeordneten der beiden Länder das Versprechen der deutsch-französischen Freundschaft auch an „grenzüberscheitende Mobilität sowie attraktive Angebote im grenzüberscheitenden Verkehr“. Neben wirtschaftlichen und touristischen Faktoren würde eine Hochgeschwindigkeitstrasse außerdem deutlich zur Reduzierung von CO2-Emissionnen beitragen, heißt es in dem Beschlusspapier mit Verweis auf entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse. Ein sogenannter „Ultra-Rapid-Zug“, könne mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 250 bis 350 Kilometern pro Stunde die Fahrtzeit zwischen den beiden Hauptstädten auf rund vier Stunden halbieren. Das mache aus der Schiene auch eine „konkurrenzfähige Alternative zum Flugzeug und der Straße“ – nicht zuletzt mit Blick auf den Frachtverkehr. In einem ersten Schritt sollten die verantwortlichen Verkehrsminister beider Länder nun den Ausbau des Angebots von Nachtzügen sowie Überlegungen zu neuen Streckenführungen anstoßen. Die Abgeordneten erinnern zudem daran, dass die „Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen“ auch Gegenstand des Vertrags von Aachen sei. Der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, so sein Langtitel, wurde am 22. Januar 2019 von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron im Aachener Rathaus unterzeichnet. Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble und des Präsidenten der Assemblée nationale, Richard Ferrand, in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (ste/20.01.2021)
Anhörung zu den Regelungen über die Bestandsdatenauskunft
Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ (19/25294) ist am Montag, 25. Januar 2021, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Die Sitzung unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) beginnt um 10 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Die inhaltlich mit den für verfassungswidrig erklärten Normen übereinstimmenden Vorschriften des Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sollen geändert werden. Betroffen sind die Übermittlungsbefugnisse des Paragrafen 15a des Telemediengesetzes (TMG) und die Übermittlungsregelung für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen des Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Geändert werden sollen darüber hinaus die polizeilichen Abrufregelungen des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die nachrichtendienstlichen Abrufregelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst und des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst sowie der Paragraf 100j der Strafprozessordnung. Da die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, haben die Fraktionen die Paragrafen 15a TMG und 113 TKG entsprechend offen formuliert. Die entsprechenden Landesgesetze müssten von den Ländern geändert werden, heißt es. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Mit seinem Beschluss vom 27. Mai 2020 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzten die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes). Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen. Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist laut Verfassungsgericht grundrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber müsse aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssten die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen. „Voraussetzungen werden weitgehend nicht erfüllt“ Der Senat hatte klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, müsse diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen. Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssten im Gegenzug erhöhte Anforderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden, heißt es in dem Beschluss. Die genannten Voraussetzungen würden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen habe der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind. (vom/18.01.2020)
Menschenrechte in China, Racial Profiling, Bürgerrat zur Klimapolitik
Mit drei Petitionen will sich der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) bei seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 25. Januar 2021, befassen. Den Anfang macht ab 12 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses eine Petition, mit der auf die aktuelle Situation in Hongkong nach Einführung des „Sicherheitsgesetzes“ durch die chinesische Regierung hingewiesen wird. Im Anschluss – ab etwa 13 Uhr – wird die Forderung nach Durchführung einer Studie zum „Racial Profiling“ bei den Polizeibehörden des Bundes und der Bundesländer beraten. Den Abschluss bildet eine Petition, in der die Einberufung eines bundesweiten Bürgerrates zur Klimapolitik verlangt wird. Diese Petition wird ab 14 Uhr diskutiert. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Petition für Einreisesperren gegen Rechtsbrecher in China Mit der Einführung eines „Sicherheitsgesetzes“ für Hongkong breche die chinesische Regierung internationales Recht und führe ihr Unrechtsregime auch in Hongkong ein, heißt es in der Petition von Chung Ching Kwong, die mehr als 52.000 Online-Unterstützer fand. Ähnliche Gesetze würden in Festland-China zur Verfolgung von religiösen Minderheiten, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Regime-Kritikern genutzt, schreibt sie und fordert den Bundestag auf, als Antwort auf das Gesetz Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen sowie weitere Gegenmaßnahmen zu beschließen. Dazu zählt die Petentin unter anderem Einreisesperren, Vermögenseinfrierungen oder anderweitige Strafen gegen Personen, „die in China internationales Recht brechen, Menschenrechtsverbrechen begehen oder als Entscheidungsträger von Banken arbeiten, welche mit den zuvor genannten Personen kooperieren“. Die Abgeordneten sollen zudem die Bundesregierung auffordern, eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof einzureichen, die den Verstoß Chinas gegen internationales Recht anprangert. Des Weiteren sollte der Bundestag aus Sicht von Chung Ching Kwong strengere Ausfuhrkontrollen für Dual-use-Güter beschließen, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, um Missbrauch durch Hongkonger Sicherheitsbehörden vorzubeugen. Petition zum „Racial Profiling“ Ob es bei Polizeibehörden des Bundes und der Bundesländer zu „Racial Profiling“ kommt, möchte der Petent Tobias Vogler geklärt wissen. Seine Forderung, eine entsprechende Studie durchzuführen erhielt mehr als 76.000 Mitzeichnungen. Durch die Black-Lives-Matter-Bewegung sei auch in Deutschland erneut die Debatte entfacht worden, ob Racial Profiling stattfindet, schreibt Vogler in seiner Petition. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) habe die durch das ECRI (Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz) empfohlene Studie abgelehnt. „Es wird argumentiert, das Racial Profiling rechtswidrig ist, was aber nicht bedeutet, dass es nicht trotzdem stattfindet“, heißt es in der Eingabe. Eine aufschlussreiche Studie ermögliche eine auf Fakten, nicht auf Meinungen basierende Grundlage, um festzustellen ob Handlungsbedarf besteht, schreibt der Petent. Petition für bundesweiten Bürgerrat zur Klimapolitik Enno Rosinger von der Initiative Klima-Mitbestimmung Jetzt fordert in seiner Petition die Einberufung eines bundesweiten Bürgerrats zur Klimapolitik. Dieser solle repräsentativ und unabhängig sein und darüber beraten, welche Maßnahmen Deutschland bis 2035 unter Berücksichtigung der sozialen Gerechtigkeit ergreifen sollte, um seinen Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaziele zu leisten. In der Eingabe, die knapp 70.000-mal mitgezeichnet wurde, heißt es außerdem, der Bundestag möge sich verpflichten, die Vorschläge des Bürgerrates in seiner Gesetzgebung zu berücksichtigen. Sozial gerechte Antwort auf die Klimakrise finden Rosinger sieht in einem solchen Rat eine Chance. Schließlich sei es der Bundesregierung nicht gelungen, der Umwelt- und Klimakrise angemessen zu begegnen. Das 2019 verabschiedete Klimapaket sei zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, führe aber nicht zu den großen gesellschaftlichen Veränderungen, die aus Sicht der Wissenschaft notwendig seien, um die verbindlichen Pariser Klimaziele zu erreichen und die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Hier komme der Bürgerrat ins Spiel: Er könne helfen, eine sozial gerechte Antwort auf die Klimakrise zu finden, die den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Lösungsfindung beteiligt, heißt es in der Petition. Abschließendes Votum in späterer Sitzung Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/18.01.2021)