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Naturschutz spielt keine Rolle! Jedenfalls nicht für den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.

 

„Der Baum muss raus“ – künftig im Garten ganzjährig erlaubt

Unter dieser Überschrift tritt der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. im “Leipziger Gartenfreund“ Ausgabe 12 / 2017 Seite 6, dem Mitteilungsblatt der Leipziger Kleingartenverbände, gegen den Naturschutz an.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt ausdrücklich den Baumschutz im Zeitraum vom 1.März bis 30.September. Das hat auch seinen Grund, man bezeichnet diesen Zeitraum als Vegetationsperiode.
Die Natur braucht diese Zeit um sich zu entfalten, vom ersten Grün über die Blüten bis hin zu den Früchten.
Aber nicht nur die Bäume, sondern erst recht auch die Tiere benötigen diese Zeit. Vögel brühten, um den Nachwuchs zu sichern, Insekten bestäuben die Blüten und so weiter und so fort.
Die Natur scheint den Verbänden völlig egal zu sein. Sie verweisen zwar in ihrem Beitrag auf den Artenschutz, aber so richtig ernst meinen sie es offensichtlich nicht. Sie erwähnen eine künftige Rechtsauffassung, welche aber nach ihren eigenen Worten in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Sie erwähnen nebenbei, dass man auf Nester und Brutvorhaben achten soll, stellen aber gleichzeitig fest, dass man sich auch strafbar machen kann.
Nach unserer Auffassung macht sich jeder strafbar, der in der Vegetationszeit Bäume fällt und damit auch Tiere stört, oder gar tötet, welche noch nicht einmal das Nest verlassen konnten.
Jeder Verband oder Verein, der so etwas von seinen Mitgliedern verlangt, macht schon durch Anstiftung zur Straftat mitschuldig.
Je nachdem wie die Aufforderung zum Baumfällen in der Vegetationszeit konkret aussieht, kann man sie eventuell als Nötigung auffassen und dabei ist schon der Versuch strafbar.

Zum Teil widersprechen sich aber auch die Verbände selbst, denn in den meisten Gartenordnungen wird die Baumfällung nur zwischen dem 1.Oktober und dem 28.Februar gestattet.

Da kann man nur sagen: „Vergebt ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun“

h.g.

Kommentare  

+17 #4 NaturschutzGast 2017-12-26 20:22
Wenn ich lese, wer diesen Beitrag verfasst hat, muss ich aufpassen, keinen schweren Lachanfall zu bekommen.Hat nicht der 2. Vorsitzende des KGV Am krummen Graben vor wenigen Jahren, mitten im Mai ca. 20 Meter Hecke heraus gerissen, in seinem neu erworbenen Nachbargarten.Das wäre ja dann nach Ihrer Auffassung strafbar gewesen.Ach ja Herr G, zu den bestäubenden Insekten, wollen wir hoffen, das dort keine Bienen dabei sind, gegen diese Lebewesen scheinen Sie ja persönlich etwas zu haben, wie mir bekannt wurde.Abschließend bleibt hier nur zu sagen,,, Vergebt ihm, denn er weiss nicht was er schreibt,,, bestimmt zu viel im Kräutergarten geerntet.
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-5 #3 Zur FrisörinGuest 2017-12-23 09:19
Ja, das ist in Deutschland so: Handwerk hat goldenen Boden (oder auch Haare)
Euer Kleingärtner vom Schloss!
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0 #2 Von vögelnGast 2017-12-23 08:08
Zur Vorrednerin.
offensichtlich blond und Frisörin
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-3 #1 Von vögeln in KleingärtenGuest 2017-12-14 22:22
Also eins ist schon mal klar: Von vögeln haben die Funktionäre der Kleingartenverbände keine Ahnung. Kein Wunder, bei dem Alter!
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