Das Versprechen des Jahres!

„Der Verband (gemeint der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner (SLK) Anm.d.Verf.) wird sich, wie bisher, als Dienstleister seiner angeschlossenen Vereine sehen und auch so handeln.“

So versprach es der SLK – Vorsitzende R.Müller in seinem Bericht an die Mitgliederversammlung (MV) im November 2017 (Leipziger Gartenfreund 2017/12).

War es nun ein Versprechen oder ein Versprecher?

Diese Frage steht für den Kleingartenverein „Am Krummen Graben“ e.V. (KGV AKG) spätestens seit einer Veranstaltung des erweiterten Vorstandes des SLK (hier als außerordentliche Sitzung des erweiterten Vorstandes ausgeschrieben) zu der kompetente Vorstandsmitglieder des KGV AKG eingeladen worden waren.

Laut Einladung sollte im Verlauf dieser Veranstaltung zu den verleugnerischen und rufschädigenden Äußerungen von Vorstandsmitgliedern des KGV „Am Krummen Graben“ e.V. (Herr Peinke und Herr Gruner) gegen den Stadtverband und Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, Position bezogen werden.

Stellte schon der Tagungsgrund eine ungeheuerliche Anschuldigung gegen die genannten Personen dar, so ist die Art und Weise wie diese Anschuldigungen behandelt werden sollten skandalös und hatte mit einer aufrichtigen Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Positionen rein gar nichts zu tun.

Nach dem das Einladungsschreiben den KGV erreicht hatte, monierte dieser umgehend per e-mail, dass zur Vorbereitung dieses Treffens, es für den Vorstand des KGV grundsätzlich notwendig ist, dass diese unglaublichen Anschuldigungen einer genauen Thematisierung bedürfen.

Es wurde deshalb gefordert:
1. Genaue Auflistung der angeblich „verleugnerisch und rufschädigenden Äußerungen“
2. Genaue Auflistung der angeblich gegen einzelne Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
     ausgeübten „verleugnerisch und rufschädigenden“ Äußerungen
3. Genaue Auflistung und Nachweise über angeblich „fortwährende Verstöße“ gegen die Satzung
    des Verbandes

Der geschäftsführende Vorstand des SLK war zu diesen Aufstellungen nicht in der Lage oder er sah es als „taktisch klug“ an, die geladenen Vorstandsmitglieder des KGV ins „offene Messer“ laufen zu lassen.
Jedenfalls antworteten die Vorstandsmitglieder Müller und Dilsner mit einem Schreiben, in dem bestritten wurde, dass ein durch den Vorstand des KGV beantragter Gesprächs- und Einsichttermin in die Berichte zur MV 2017 vom Verbandsvorsitzenden Müller endgültig abgesagt wurde.

Ansonsten sahen die beiden Vorstandsmitglieder nur noch Bedarf darin, sich in diesem Brief über notwendige Unterschriften auszulassen, als ob es nicht wichtigeres zu schreiben gegeben hätte.

Eine solche Niveaulosigkeit war selbst für die schon einiges gewohnten Vorstandmitglieder des KGV überraschend.
Alleine schon diese Verfahrensweise ist als grober Verstoß gegen die obliegenden Pflichten eines Verbandsvorstandes zu werten, denn die Satzung des Verbandes spricht im Punkt 2.2. Anstrich 2 eindeutig davon, dass die Zwecke des Stadtverbandes die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder beinhaltet.

Sei es wie es sei, am 15.03.2018 fand dann diese ominöse Sitzung des erweiterten Vorstandes im Haus der Kleingärtner statt.
Intelligenter Weise hatte, wer auch immer, jemand den gesamten Zeitablauf für sage und schreibe auf eine halbe Stunde festgesetzt.

In Deutschland herrscht immer noch Meinungsfreiheit. Sie ist solange nicht in Gefahr, solange eine lebendige Debatte gerade dadurch geführt wird, dass auf kräftige Meinungen kräftig verbal reagiert wird, dass sie angegriffen, überprüft, widerlegt, verteidigt, bestätigt und auch verspottet werden.

Eine derartige Debatte konnte und sollte angesichts des überaus eingeschränkten Zeitfensters nicht entstehen. Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes (wohl auch des erweiterten) sind offensichtlich erbost darüber, dass es Vertreter von Vereinen gibt, die immer noch eine kontroverse Diskussion für möglich und richtig halten.
Demgegenüber fühlen sie sich als Anwalt des Staus quo und verhinderten nun zum wiederholten Male eine kritische, konstruktive Auseinandersetzung.

Die Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung war ein deutlicher Beleg dafür.

Die gesamte Veranstaltung ist dadurch als eine unglaubliche Farce des geschäftsführenden Vorstandes zu bewerten. Umso enttäuschter sind die Vorstandsmitglieder des KGV, als sie aus den Einleitungsworten des Verbandsvorsitzenden erfuhren, dass den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes die Einladung zu der Veranstaltung schon lange vorlag. Spätestens hier hätte eine Intervention gegen das Vorgehen des geschäftsführenden Vorstandes erfolgen müssen, voraussetzend natürlich Mut, dem hypermoralisch aufgeladenen Einheitssound zu widersprechen.

Dann wurde das vorbereitete Pamphlet durch den Verbandsvorsitzenden vorgelesen.
Es war eine Ansammlung von Verdrehungen und Falschdarstellungen, die eine unerträgliche vergiftete Kampagne gegenüber dem Kleingartenverein darstellt.

Es ist in mehre Ansätze gegliedert:

° Grobe Verstöße gegen die Satzung des SLK
hier: Punkt 2.1 parteipolitische Neutralität Der Verstoß wird begründet mit einer angeblichen
Parteiveranstaltung am 02.09.2017 und angeblicher Information über verbandsinterne
Sachverhalte ohne Genehmigung auf dem Vereinsgelände.

Alles falsch! Es handelte sich bei dieser Veranstaltung um eine öffentliche
Informationsveranstaltung des KGV über Themen zur angestrebten Änderung der
Verbandssatzung des SLK, die ordnungsgemäß bei der zuständigen Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig angemeldet war. Es wurde auch keine Werbung für eine zur Bundestagswahl zugelassenen Partei durchgeführt.
Vertreter des SLK waren zu dieser Veranstaltung ausdrücklich eingeladen worden.
Jede Satzung eines Vereines ist öffentlich und kann deshalb auch öffentlich diskutiert werden.
Unwahr! Die Veranstaltung fand auf dem Gelände eines juristisch selbstständigen Vereines statt, und hat somit mit der Satzung des SLK nichts zu tun.

Wenn Vorstandsmitglieder des SLK dies als Verstoß gegen die Satzung des eigenen Verbandes werten, so müssen sie sich selber Satzungsverstöße vorwerfen lassen:
zB.: Mitwirkung von Parteien an Veranstaltungen des SLK (Wanderung durch Kleingartenanlagen)
Besuch von Landtags- und Bundestagsabgeortneten diverser Parteien durch Delegationen des SLK
Öffentliche Parteinahme des Verbandsvorsitzenden Müller auf der MV 2017 gegen neu gegründete Gartenparteien und damit Aufhebung seiner satzungsgemäß vorgeschriebenen Neutralitätspflicht.


weiter: Verstoß gegen Satzungspunkt 4.2.; hier gegen Ordnungen, Richtlinien und Beschlüsse

Falsch: Die kleingärtnerische Nutzung wird im KGV seit Jahren durchgesetzt bzw. durch geeignete Maßnahmen darauf hingewirkt. Der geschäftsführende Vorstand des SLK selber bestätigt in seinem Schreiben vom 13.12.2017 bereits, „dass Mitglieder Ihres Vereinsvorstandes Abmahnungen wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung gegenzeichnen“.

Es ist also dem geschäftsführenden Vorstand bekannt, dass die anerkannte Kleingartenordnung des SLK in dem KGV angewendet und durchgesetzt wird. Eine intensive Analyse der kleingärtnerischen Nutzung des Pachtgegenstandes wurde bereits im Jahre 2016 vom Verbandsvorsitzenden Müller gegengezeichnet.
Da die hier analysierte Schmähschrift von allen 4 geschäftsführenden Vorständen erarbeitet wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Gesamtvorstand des SLK dem KGV AKG zunehmend feindlich gegenübertritt.

° Grobe Verstöße gegen die eigene Satzung des Vereines
hier: Verstoß gegen Punkt 2.3. Neutralitätsverhalten
Falsch!

Der KGV AKG hat sich nie von seinem Neutralitätsverhalten abgewendet. Das schließt aber nicht aus, dass er in Anlehnung des Satzungstextes des SLK unter 2.3. Anstrich 7, die Zusammenarbeit mit Vereinen, Vereinigungen u.ä., zulässt, die sich mit der Förderung des Kleingartenwesens befassen und dies unterstützen.

Der SLK verstößt gegen dieses, seines Satzungsgebots. Der Verbandsvorsitzende redet öffentlich falsch und diskriminierend über Gartenparteien ohne sich zB. mit der neugegründeten Garten Partei Sachsen, die in ihrem Parteiprogramm die Kleingärtnerei verankert hat und sich ausdrücklich zum Bundeskleingartengesetz bekennt in Kontakt kommen zu wollen. Im Gegenteil, er verunglimpft sogar deren Vorsitzende auf das Schändlichste, was auch bei dem hier zu behandelnden Treffen deutlich wurde.

Der KGV verstößt erst recht nicht gegen 2.9. seiner Satzung.
Von Seiten des Vereines wurden alle angemeldeten Kontrolltermine sorgfältig vorbereitet und auch durchgeführt.
Der SLK verstößt hier wiederum gegen seine eigene Satzung, in dem er nach wie vor das letzte Protokoll der Anlagenbegehung vom Mai 2017 nicht dem KGV ausgehändigt hat. Dieser Verstoß kann vernachlässigt werden, wenn Einvernehmen herrscht, das im KGV nach Gesetz und Ordnung gehandelt wird. Davon geht der Vorstand des KGV nach wie vor aus.

° verbandsschädigendes Verhalten
Hier: Provokation des „Bodeneigentümers ASG“ mit Kräuterbeet und Pilsbeet
Falsch: Das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) ist nicht Bodeneigentümer, sondern die Stadt Leipzig. Wenn überhaupt hier eine Provokation stattgefunden hat, dann wäre das eine Schädigung des Vereines und nicht des Verbandes. Es war aber keine Provokation. Denn wie sich herausstellte, hatte der Mitarbeiter des ASG gar keine Ahnung von kleingärtnerischen Gewächsen und Pflanzen, was es sich während der Begehung immer wieder herausstellte.

Mit wem sich der Verein austauscht und von wem er Hilfe zur Klärung von Vertragsrecht und ähnlichen Angelegenheiten in Anspruch nimmt, ist dem Verein überlassen. Er ist juristisch selbstständig.

° Verleumdungen und rufschädigendes Verhalten gegenüber Organmitglieder
Falsch: Alle Vorwürfe, wie sie hier betitelt werden, sind falsch und, von wem auch immer behauptet, nur zur Schädigung und Verleumdung von Vorstandmitgliedern des KGV geeignet. Diese müssen nachgewiesen werden, da es sich sonst um eine strafbare, provokante Rufschädigung der damit belasteten Personen handelt.

Zum Thema Ausweisung von Dauerkleingärten im Bebauungsplan ist der SLK auf Grund seiner Satzung verpflichtet (2.3. Anstrich 3) Kleingartenanlagen zu fördern und ihre Ausgestaltung als Daueranlagen zu erhalten.
Kleingartendaueranlagen sind bis heute weder im Flächennutzungsplan geschweige denn im Bebauungsplan der Stadt Leipzig ausgewiesen. Das allzeit zu polemisieren ist wohl kaum als Rufschädigung gegenüber Organmitgliedern zu werten.

° erhebliche Pflichtverletzungen von Organmitgliedern – als Vereinsvorstände

Falsch: Es ist Vereinsmitgliedern und Vorständen nicht verboten, politischen Parteien anzugehören, wenn sie ihre Neutralitätspflicht gegenüber ihrem Verein nicht verletzen.
Gerade das Mitwirken in politischen Parteien die das Kleingartenwesen fördern, kann sich eigentlich nur positiv auf das Kleingartenwesen auswirken.
Intelligenter für einen Stadtverband ist es, sich mit diesen Parteien zu identifizieren als gegen diese mit falschen Anschuldigungen Stellung zu beziehen, was Satzungsbruch bedeutet.

° Störung des Verbandsfriedens
Falsch: Der KGV hat zu keinem Zeitpunkt entstellende unwahre Darstellungen und provokante Darstellungen im Schriftverkehr mit dem SLK getätigt.
Laut Satzung des SLK (4.1.) haben die Mitglieder das Recht, sich zu allen Fragen und Angelegenheiten, die Zweck und Aufgaben des Stadtverbandes berühren, zu äußern.

Der SLK sollte dazu stehen und nur das tun, was ihm diesen Ziel näher bringt und alles das lassen, was ihn davon abhält. Absichtliche Falschdarstellungen und arrogante Verdrehungen von Meinungen und Aussagen sind verbandsschädigend und überhaupt nicht zielführend.

° Schlussfolgerungen
Falsch: Der KGV und sein Vorstand hat in seiner Arbeitsweise nie Skandalisiert oder Fakten verdreht. Wenn allerdings aufgedeckte Fakten ein Skandal sind, so sollen diese auch benannt werden. Auch hat sich der KGV und dessen Vorstand nie als „Anwalt der kleinen Leute inszeniert“.
Was ist eigentlich mit dem Begriff „kleine Leute“ gemeint?
Er ist allerdings Anwalt seiner Vertragspartner, nämlich der Pächterinnen und Pächter der Kleingartenparzellen im KGV AKG.
Er ist verantwortlich für den sozialen Charakter des KGV und lässt sich davon auch nicht durch stümperhafte, satzungswidrige und rufschädigende Inszenierungen wie es, nachgewiesener Maßen, die im Vortext behandelte Maßnahme darstellt, einschüchtern.

Im Übrigen hat der Verbandsvorsitzende Müller im Beisein der 14 anwesenden Vorstandsmitglieder dem KGV Vorstandsmitglied und Teilnehmer an der MV 2017 Peinke der Lüge bezichtigt, als dieser erklärte, dass in der MV den Verbandsmitgliedern zugesichert wurde, dass die Vorstände das Recht haben, die Unterlagen der MV nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle einzusehen.

Er behauptete vor dem erweiterten Vorstand, die Tonbandaufnahmen nochmal angehört zuhaben, aber keine derartigen Aussagen gehört zu haben.

Er muss taub sein, oder bei bestimmten Wiedergaben weg gehört haben. Oder er hat es gehört und zum Termin gelogen … .
Während der MV 2017 haben drei Vorstandsmitglieder geredet. Zwei von diesen waren zu der hier thematisierten Veranstaltung anwesend (Herr Müller und Frau Dilsner). Diese haben es nach eigenen Angaben beide nicht gesagt.
Bleibt der 2. Vorsitzende und Versammlungsleiter Herr Schlachter übrig. Der war allerdings nicht anwesend.

Der Verbandsvorsitzende beschwor während der Mitgliederversammlung Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz.

Seine eigenen Vorsätze scheinen für den Verbandsvorsitzenden nicht zu zählen, wenn er sich der Diskussion und kritischen Fragestellungen von Verbandsmitgliedern (also Kleingartenvereinen) stellen muss.

                                                                                                                                                                                                                             Vorstand des KGV „Am Krummen Graben“ e.V.

Kommentare  

0 #6 Treffen vom 15.3.2018KvS 2020-03-06 13:40
Hier mal an den erweiterten Vorstand des SLk und auch an den arroganten Vorsitzenden des SLK!

Die Veranstaltung vom 18.03.18 hat sich nun als tolar Fehlschuss erwisen. Ich bin ja mal gespannt ob irgend ein Mitglied des erweitrten Vorstandes so viel Rückrat hat ums ich bei dem betreffenden Verein zu entschuldigen. Ich war als Besucher in der Verhandlung KGV./. SLK und habe mitbekommen wie der Vorsitzende Richter den SLK ob seiner Satzung scharf und unmissverständlich gerügt hat. M saß da wie ein kleines Dummerchen.
Daraufhin wurde nach meinen Recherchen der Verein wieder still und leise in den Verband aufgenommen.
Na, wer hat das Rückrat seine Fehler einzugestehen? Denn nach dem obigen Bericht sollte sich der SLK Vorstand nur noch schämen!
Euer KGvS
Zitieren
+2 #5 GegenwindGast 2018-03-23 09:23
zitiere Aufpasser:
Also verehrte Verfasser dieses Berichtes, ein bischen genauer müsst ihr schon rechechieren!!! Wenn ihr euch schon auf den Leipz. Gartenfreund einleitend beruft, müsst ihr auch geneu lesen was Müller im letzten Teil seiner Rede gesagt hat. Lt. LGF hat er gefordert, dass der Verband offen und transparent gegenüber seinen Mitgliedsvereinen auftritt.
Von EHRLICHKEIT hat er nicht gesprochen .....
Warum auch ...


Warum wird jetzt erst so scharf gegen die Bäume vorgegangen WARUM SIND ALLE!!! KLEINGÄRTEN
(LEIPZIG)
IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN NICHT UNTER DAUERKLEINGÄRTEN AUSGEWIESEN???? DAS IST VORAUSEETZUNG HERR FACHBERATER......!!!
Zitieren
-1 #4 GegenwindGast 2018-03-23 09:17
Um unsere Gärten zu schützen bedarf es Gegenwind.
Ihr setzt euch für unsere Gärten ein, dass braucht eine ordentliche Portion Dankbarkeit!
Irgendwann wachen auch die letzten Schlafschafe auf und verstehen das der Verband sich nicht effektiv für seine Vereine einsetzt. Sieht man ja auch in Magdeburg ;-) Was ist eigentlich mit den 1EUROCENT rausgekommen? Wäre schön, wenn ihr davon wieder einmal berichtet :lol:
Zitieren
0 #3 "kleiner König" vom SLKSM 2018-03-22 11:44
Ja was ist mit dem Begriff "kleine Leute" wohl gemeint,"kleiner König" R. Müller ?! Wer auf dieser Weise gegen die freie Meinung anderer Menschen vorgeht, der bekämpft wesentliche Grundlagen einer freien Gesellschaft.Schluss mit der Funktionärsklüngelei!
Zitieren
-4 #2 EhrlichkeitAufpasser 2018-03-20 09:57
Also verehrte Verfasser dieses Berichtes, ein bischen genauer müsst ihr schon rechechieren!!! Wenn ihr euch schon auf den Leipz. Gartenfreund einleitend beruft, müsst ihr auch geneu lesen was Müller im letzten Teil seiner Rede gesagt hat. Lt. LGF hat er gefordert, dass der Verband offen und transparent gegenüber seinen Mitgliedsvereinen auftritt.
Von EHRLICHKEIT hat er nicht gesprochen .....
Warum auch ...
Zitieren
+1 #1 Satzung SLK Pkt 6.4.KvS 2018-03-19 14:53
Also liebe Kleingärtner,
wenn man das alles so liest und wir unterstellen, dass diese Veranstaltung, so wie es dieser Bericht beschreibt, stattgefunden hat, dann stellt das einen groben Verstoß gegen die Pflichten eines Vorstandsmitgliedes des erweiterten oder geschäftsführenden Vorstandes dar. Nur der erweiterte Vorstand kann wissen, wer diese Veranstaltung vorbereitet hat und deshalb diesen Verstoß begangen hat. Es fehlt nun hoffentlich nicht an der Courage einzelner Vorstandsmitglieder, die vorläufige Suspension des betreffenen oder der betreffenden Vorstandmitglieder lt. Punkt 6.4. der Satzung des SLK zu beantragen. Es ist ein Skandal, wie hier mit ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern verfahren wird!
Zitieren

Kommentar schreiben

Bitte Kommentare nur in Bezug auf den Beitrag abgeben. Für übergreifende Informationen nutzen Sie bitte die eMail-Adresse info@gartenpartei.org.
Wir behalten uns vor, Kommentare mit ungültigen Angaben (z.B. eMail-Adresse) oder sittenwidrigen Inhalten zu löschen.


Sicherheitscode
Aktualisieren