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Liebe Kleingärtner, liebe Interessierte,
wir möchten Ihnen einmal in diesem Video nahe bringen, dass die Kleingartenvereine in Leipzig im Flächennutzungsplan lediglich nur unter "Grünfläche" statt unter "Dauerkleingärten" ausgewiesen sind und es somit keinen allgemeinen Schutz gibt.

Wenn Sie sich auf der Website der Stadt Leipzig einmal umsehen,dann können Sie dies selber schnell feststellen.
"Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)" so heißt es auf der Website der Stadt Leipzig.
Jedoch besagt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
§ 1 Begriffsbestimmungen (3):
"Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist."
Wenn also eine Kleingartenanlage nicht im Flächennutzungsplan
(wie es jedoch im Gesetz steht ) unter Dauerkleingärten ausgewiesen wird, dann haben diese auch keinen Schutz.
Das bedeutet, dass an diesen Flächen (Beispiel für Wohnbauprojekte, Gewerbegebiete usw.) schneller und unkomplizierter Zugriff statt gegeben werden kann und die Kleingartenanlage könnten für die genannten Projekte weichen.
Wir nahmen mit der Stadt Leipzig Kontakt auf und erfuhren, dass die Ausweisung im 4. Quartal 2018 vollzogen werden soll. Was passierte aber bis zum 4. Quartal?
Warum wurden die Kleingartenvereine nicht schon immer oder weiterhin unter Dauerkleingärten ausgewiesen?
Der MDR hat in seiner Sendung "EXACT" am 13.06.2018 bereits verkündet, dass unter anderem in Leipzig Kleingärten für Bauland weichen sollen:
Zitat: " Obwohl es keine offiziellen Zahlen gibt, stehen laut MDR exakt-Recherchen nun vielerorts Gärten im Weg. Neben Bad Langensalza sollen aktuell auch in Jena, Leipzig, Penig und Wurzen Kleingärten für Bauland weichen."Zitatende
An dieser Stelle fragen wir uns immer wieder:
Wo sind die Verbände, die für das Kleingartenwesen (laut Satzung) und somit für den Erhalt zuständig sind und warum erfahren wir es in Leipzig nicht von den Verbänden?
Aber immerhin haben wir Kleingärtner es erfahren. Danke an MDR.

Wir (GPS) fordern für die Erhaltung der momentanen geführten und bestehenden Kleingartenanlagen, folgende Umsetzungen:
1.
Die Städte sind zu verpflichten, die aktuellen Vereine und somit das Kleingartenwesen in deren Städte zu schützen und zu bewahren. Dies setzt u.a. voraus, dass die Kleingartenvereine im Flächennutzungsplan unter Dauerkleingärten ausgewiesen werden. Denn so besagt es schließlich das Bundeskleingartengesetz:
§1 Begriffsbestimmung Absatz 3
"Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist."
2.
Ein Leerstand in den Kleingartenvereinen muss Seitens der Städte verhindert werden, indem Sie z.B. u.a. in den Wochenzeitungen, eine ganze Seite nur für die Kleingärten ausweisen.
Die Vereine hätten die Möglichkeit als kostenlose Anzeigenschaltung sich zu präsentieren und die wichtigen und aktuellen Ereignisse wie, freie Gärten, Sommerfeste, Kinderspielplätze usw. in der Stadt bekannt zu machen.
3.
Bei den Verbänden bedarf es einen Geschäftsführer und einen Verbandsvorsitzenden. In Leipzig übernimmt diese zwei Positionen zurzeit eine Person.
Wie will er sich für seine Vereine einsetzten, wenn er doch die Interessen der Eigentümer vertreten muss?
4.
Zur Gewinnung von Vorstandsmitgliedern in den Vereinen, bedarf es außerdem finanzielle Mittel, zur Verfügung gestellt von den überregionalen Verbänden.
Ein sogenannter Jugendvorstand könnte in den Vereinen ab einer Parzellenanzahl von 100, parallel mit dem Vorstand zusammen arbeiten. Dieser Jugendvorstand wird dann als Nachfolger für den Verein (KGV) in Aussicht gestellt. Ein lückenloser Übergang wird somit für die Vereine sichergestellt.
5.
Die Tätigkeit des Vorstands muss außerdem attraktiver gestaltet werden und setzt eine angemessene Aufwandsentschädigung voraus.
6.
Die Schulgärten müssen wieder mehr in den Vordergrund rücken und sind als Pflichtfach aufzunehmen. Diese Umsetzung kann u.a. mit erfahrenen Kleingärtnern als ehrenamtliche Tätigkeit in den Schulen durchgeführt werden
(Heute ist es zum Teil so, dass die Eltern in die Pflege sowie zur Schulgartengestaltung von den Schulen mit einbezogen werden).
Die Verbände spielen dabei ebenfalls eine wichtige Rolle und sind in dieser Umsetzung mit einzubeziehen.
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