Die "Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit" ist im § 2 BKleingG geregelt: Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, daß

1.
die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
2.
erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
3.
bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.
Die Überprüfung obliegt den Landesbehörden.
In Sachsen waren alle Überprüfungen illegal, weil die Behörden im Freistaat nur auf Basis eines Gesetzes tätig werden dürfen, aber es gab  bis zum Jahre 2000 kein Gesetz. Das Gesetz aus dem Jahre 2000 ist unglaublicher Pfusch, weil es keinen Paragraphen zur Aberkennung enthält und auch keine Bestimmung zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit aus DDR-Zeiten (die lt. BKleingG Bestandsschutz hat). Deshalb wurde eine Verwaltungsvorschrift nachgeschoben.
Fazit: Schnüffelkolonnen von Kleingartenorganisationen, die durch Gartenanlagen ziehen, um angeblich die "Gemeinnützigkeit" festzustellen, haben keine Berechtigung.
Aber es kommt noch schlimmer: Peter Paschke (Präsident des LSK, Präsident des BDG und inzwischen auch "oberster Kleingärtner Europas") negiert bestehendes Recht und verbreitet in einer Schulung zu Rechtsfragen seine eigenen "Gesetze".
Dummheit oder Absicht ist hier nicht die Frage. In jedem Falle ist diese Desinformation eine Verunsicherung der Kleingärtner. Ein Industrieunternehmen hätte da gehandelt.
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