Abstimmung über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 21. April 2021, abschließend über das Infektionsschutzgesetz. Dazu liegt dem Plenum der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/28444) vor. Mit dem Gesetzentwurf werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. Für die Aussprache ist eine Stunde eingeplant. Zur Abstimmung hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung angekündigt. Abschließend beraten werden im Rahmen der Debatte auch drei Anträge der Fraktion Die Linke: Darin fordern die Abgeordneten zum einen eine „Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft“ (19/24453), „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetz, nicht durch Verordnungen“ (19/25882) sowie „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Auch zur Abstimmung über diese drei Vorlagen wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen. Noch vor Beginn der Sitzung entscheidet der Bundestag über seine Tagesordnung, da zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen über sie erzielt werden konnte. Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen. Demnach sollen private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt werden. Ausgenommen dabei sind Kinder unter 14 Jahren. Außerdem sollen zwischen 21 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen gelten. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums sollen allerdings gestattet bleiben, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen. Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften Untersagt werden soll bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen. Gleiches soll für Gaststätten gelten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sollen dagegen weiterhin möglich sein. Schließen sollen laut Vorlage auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken soll untersagt werden können. Die Regelungen sollen außer Kraft treten, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird. Regelungen für den Schulbetrieb Zusätzliche Einschränkungen sind für den Schulbetrieb vorgesehen. So sollen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 den Präsenzunterricht einstellen müssen. Ausnahmen sollen allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich sein. Außerdem sieht der Entwurf eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Erster Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/24453) eine Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen. Die Abgeordneten verlangen unter anderem, einen vorrangigen Versorgungsauftrag zugunsten dauerhaft gefährdeter Personengruppen in einer epidemischen Notlage für Schutzausrüstungen, Testmöglichkeiten und Impfkapazitäten zu verankern. Zweiter Antrag der Linken Nach Ansicht der Linksfraktion muss der Corona-Lockdown per Gesetz und nicht über eine Verordnung geregelt werden. Alle für das Gemeinwesen wesentlichen Entscheidungen benötigten die Zustimmung der Parlamente und dürften nicht an Regierungen oder andere Stellen delegiert werden, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen, heißt es in dem zweiten Antrag der Fraktion (19/25882). Es müsse sichergestellt werden, dass alle Entscheidungen von substanziellem Gewicht vom Bundestag getroffen werden. Die bereits geltenden Rechtsverordnungen des Bundes müssten als Gesetzentwurf vorgelegt werden. Auch müsse klar definiert werden, welche Maßnahmen die Landesregierungen oder andere Behörden unter welchen konkreten Voraussetzungen beim Erreichen oder Unterschreiten welcher Kennzahlen für die einzelnen Kreise treffen müssten oder sollten. Dritter Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert mehr Schnelltests und Selbsttests. Selbsttests ermöglichten es den Menschen, sich aktiv an der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beteiligen und andere zu schützen, heißt es in dem dritten Antrag der Fraktion (19/27960). Die Abgeordneten fordern, flächendeckend die Möglichkeit zu schaffen, mehrmals pro Woche für alle kostenlose Selbsttests zu erhalten. Für Kitas und Schulen sollten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche Schnelltests für Kinder und Personal angeboten werden. (eis/ste/pk/sas/17.04.2021)