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Anhörung zum Freibetrag für Krankenkassenbeiträge der Betriebsrentner
Die Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigt den Gesundheitsausschuss im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am Montag, 9. Dezember 2019. Den Beratungen liegt ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (19/15438) zugrunde. Darüber hinaus ist auch ein Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“ (19/15436) Thema der Anhörung. Die eineinhalbstündige Sitzung unter der Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) beginnt um 11 Uhr im Saal 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses in Berlin. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2020 für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur Freigrenze einen Freibetrag einführen, der gleichermaßen auf monatliche Zahlungen und bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen angewendet werden soll. Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollen dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen entlastet werden. Insgesamt summiere sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner bedeute dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner mit Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge profitierten von dem Freibetrag. Sie würden jährlich um rund 300 Euro entlastet, heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Pflegeversicherung werde weiterhin ausschließlich die bisherige Freigrenze angewendet. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Freigrenze nach Paragraf 226 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in einen Freibetrag umzuwandeln, der sowohl für die gesetzliche Kranken- als auch für die Pflegeversicherung gilt. Auch sollten auf alle Rentenleistungen aus Direktversicherungen und betrieblichen Rentenversicherungen der verschiedenen Durchführungswege oberhalb des Freibetrags künftig nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe des halben Beitragssatzes erhoben werden. Für Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen wurden, will die Fraktion gar keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erheben. Die Mittel zur Finanzierung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Personen im Hartz-IV-Bezug will sie um 3,3 Milliarden Euro anheben. (ste/02.12.2019) Zeit: Montag, 9. Dezember 2019, 11 bis 12.30 Uhr Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.303 Interessierte Besucher können sich bis Freitag, 6. Dezember 2019, 18 Uhr, beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und des Wohnorts anmelden. Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden. Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden. Liste der geladenen Sachverständigen Verbände/Institutionen: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB) Direktversicherungsgeschädigte e. V. Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) Sozialverband VdK Deutschland e. V. Einzelsachverständige: Dr. Martin Albrecht, IGES Institut GmbH Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Universität Hamburg
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Petitionen zu Schwimmunterricht, Klimanotstand und Taiwan
Die Sorge um die zunehmende Verschlechterung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung hat die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) zur Einreichung einer Petition an den Deutschen Bundestag motiviert. Darin wird die Aufstellung eines bundesweiten Masterplans zur Rettung der Schwimmbäder gefordert. Gemeinsam mit der Petition für die Ausrufung des Klima-Notstandes innerhalb der nächsten drei Monate und einer Eingabe, die die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zu Taiwan verlangt, wird die DLRG-Forderung am Montag, 9. Dezember 2019, ab 11 Uhr im Anhörungssaal des Elisabeth-Lüders-Hauses in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) beraten. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. DLRG beklagt Schließungen von Schwimmbädern „Seit Jahren sehen wir mit großer Sorge den unheilvollen Trend zu Bäderschließungen in Deutschland. Zu Lasten der Wassersicherheit der Bevölkerung und bezahlbarer sozialer Angebote versuchen die unter Finanzdruck geratenen Kommunen, durch unsystematische Schließungen von Bädern, ihre Haushalte zu bereinigen“, heißt es in der DLRG-Petition. Der anhaltende Trend, ersatzweise Freibäder zu bauen oder auf so genannte Badeteiche auszuweichen, biete witterungsbedingt weder die Verlässlichkeit des Angebots noch tauge die bauliche Struktur für Ausbildung und Sport. Hinzu komme, dass die häufig von privaten Investoren erbauten Spaßbäder nicht den notwendigen Ausbildungsgesichtspunkten entsprechen. Allein im vergangenen Jahr seien etwa 4.500 Schwimmprüfungen weniger abgenommen worden als im Vorjahr, schreiben die Petenten. Um die Missstände wirksam zu bekämpfen, werde eine angemessene und nachhaltige Bäderversorgung benötigt, die durch systematische Bedarfsplanung und Bedarfsdeckung im Rahmen eines bundesweiten Masterplans sichergestellt werden müsse. Es brauche eine Gesellschaft, ähnlich der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG), die in einem Zeitrahmen von zehn Jahren ausschließlich die Aufgabe hat, die Bädersanierung in Deutschland zu koordinieren. Der Finanzbedarf wird in der Petition mit 14 Milliarden Euro beziffert, der je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden müsse. Ausrufung eines Klima-Notstandes innerhalb der nächsten drei Monate gefordert Ab 12 Uhr wird die Forderung nach Ausrufung eines Klima-Notstandes innerhalb der nächsten drei Monate beraten. Wie der Petent Jonathan Berlin schreibt, sei bereits jetzt klar, dass Deutschland die Klimaschutzziele bis 2020 eindeutig verfehlen werde. „Doch diese Gewissheit scheint die Bundesregierung nicht so weit zu beunruhigen, dass sie ausreichende, zügige und ernstzunehmende Schritte unternimmt, um den im Pariser Klimaabkommen gesteckten Zielen und einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gerecht zu werden“, kritisiert er. Mit solch fahrlässigem Handeln werde die Zukunft der nachfolgenden Generationen aufs Spiel gesetzt. Der Petent fordert die Bundesregierung daher auf, dem Beispiel Großbritanniens zu folgen und einen Klima-Notstand auszurufen. Dies würde ein historisches Signal für einen ernstzunehmenden und effektiven Kampf gegen den Klimawandel darstellen und könne ein Beispiel für weitere Nationen sein, sich diesem entschiedenen Kampf anzuschließen. Petent fordert die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Taiwan Über die Forderung, die Bundesregierung solle volle diplomatische Beziehungen zu Taiwan, das selbst als offiziellen Staatsnamen „Republik China“ verwendet, aufnehmen, wird ab 13 Uhr beraten. Der Petent Michael Kreuzberg kritisiert, dass die Bundesregierung die Volksrepublik China diplomatisch anerkenne und mit dem Land Handel treibe, obwohl „die Führung dieses riesigen Landes die Menschenrechte missachtet, ganze Volksgruppen in ,Umerziehungslager‘ sperren lässt, eine weltweit einzigartige Überwachungs- und Zensurmaschine aufbaut, sich bei Gebietskonflikten in Südostasien brutal über die Anliegen anderer Staaten hinwegsetzt und dabei das Völkerrecht missachtet“. Taiwan hingegen nehme seit 1987 eine demokratische Entwicklung. „Heute ist die Republik China im Gegensatz zur Volksrepublik China ein demokratisches Land nach unseren Maßstäben, in dem das Volk selbst bestimmt“, schreibt der Petent. Dennoch werde dieses Land nicht anerkannt. Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. Die deutschen Interessen werden laut Auswärtigem Amt durch das Deutsche Institut in Taiwans Hauptstadt Taipei wahrgenommen. Abschließendes Votum in späterer Sitzung Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/02.12.2019)
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Anhörung zur Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten
Die FDP-Fraktion dringt darauf, ein „geregeltes Verfahren“ zur Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten einzuführen. Ihr Antrag (19/8267) ist am Montag, 9. Dezember 2019, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Die Sitzung unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Antrag der FDP Nach dem Willen der Liberalen soll die Bundesregierung im Zuge der turnusmäßigen Berichterstattung zu sicheren Herkunftsstaaten an den Bundestag eine Vorprüfung vornehmen, inwieweit bestimmte Länder auf Grundlage der aktuellen Lageberichte des Auswärtigen Amtes wahrscheinlich die Voraussetzungen für eine entsprechende Einstufung erfüllen oder warum dies nicht wahrscheinlich ist. Die Vorprüfung soll der Vorlage zufolge Staaten umfassen, „deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren sowie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre unter fünf Prozent liegt, die aber in der Vergangenheit nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft waren“. Für Staaten, die im Zuge dieser Vorprüfung „eine positive Einschätzung zu einer möglichen Einstufung erhalten haben“, soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Anschluss eine vollständige Prüfung zur Einstufung als sichere Herkunftsstaaten veranlassen. Danach soll sie laut Vorlage dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einstufung jener Staaten vorlegen, „bei denen die Prüfung ergeben hat, dass diese die Voraussetzungen zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat erfüllen“. (sto/02.12.2019) Zeit: Montag, 9. Dezember 2019, 14 bis 16 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700 Interessierte Besucher können sich bis Donnerstag, 5. Dezember, unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden. Liste der geladenen Sachverständigen Dr. Roland Bank, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutschland, Berlin Prof. Dr. Winfried Kluth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle Gerald Knaus, European Stability Initiative, Berlin Ursula Gräfin Praschma, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg Gisela Seidler, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M. (London), Universität Konstanz N.N.