Bundeswahlleiter Georg Thiel (Foto) drängt darauf, dass die letzte Bundestagswahl in sechs Berliner Wahlkreisen wiederholt wird. Dies hat er am Dienstag, 24. Mai, zum Auftakt der mündlichen Verhandlung über seinen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl am 26. September 2021 deutlich gemacht. Auf Fragen der Ausschussvorsitzenden Daniela Ludwig (CDU/CSU) nannte er als weiteres Motiv für seinen Einspruch: „So etwas darf sich nicht wiederholen.“
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat am Dienstag, 24. Mai, während ihres Antrittsbesuchs in Warschau die polnische Parlamentspräsidentin Elżbieta Witek, und den Präsidenten der zweiten Parlamentskammer Tomasz Grodzki getroffen. Bei den Gesprächen ging es um eine Erneuerung und Intensivierung der bilateralen parlamentarischen Kontakte sowie um die Lage in Europa angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Bas würdigte die Leistung Polens bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich am Montag, 30. Mai 2022, mit der Rentenanpassung. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Sitzungssaal E 3.101 und dauert anderthalb Stunden. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) (20/1680). Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will den Nachholfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder einführen und macht mit weiteren Anpassungen den Weg für die jährliche Rentenerhöhung am 1. Juli frei. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen vor, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt worden ist, wieder aktiviert, wobei gleichzeitig die Haltelinie für das Rentenniveau eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren. Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftigen Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen, als sie es eigentlich müssten. Diesen zeitweilig ausgesetzten Dämpfungseffekt will die Bundesregierung nun wieder einführen. Dennoch steigen die Renten deutlich: In Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Darüber hinaus sind Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors geplant, um Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten zu dämpfen. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt. Außerdem sollen diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. So sollen künftig diejenigen Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, einen Zuschlag von 4,5 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent und somit eine höhere monatliche Rente erhalten. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren. (eis/che/23.05.2022)