Garten-Partei Sachsen
Wir vertreten Garten- und Naturfreunde
Navigation an/aus
  • Startseite
  • Kleingärtner
  • Partner & Freunde
  • Meinungen
  • Umblättern
    • Aktuelles
    • Im Web gefunden
    • Partner und Freunde
    • Satire
    • Tatort Chemnitz
  • Unterstützung

Partner und Freunde

  • Zugriffe: 189
    Weblink Gärtnervereinigung "Wir bleiben"
  • Zugriffe: 208
    Weblink Gartenpartei
  • Zugriffe: 156
    Weblink VDGN
  • Zugriffe: 315
    Weblink Deutsche Gartenpartei
  • Zugriffe: 122
    Weblink Interessen - Gemeinschaft Kleingarten
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite
  • Umblättern
  • Partner und Freunde

Partei

  • Wir stellen uns vor
  • Rechtsecke
  • Unsere Satzung
  • Download Dokumente
  • Fotogalerie
  • Termine
  • Anfahrt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap

Original aus dem Bundestag

Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

05. März 2021

  • Transformationsprogramm für die Industrie
    Bündnis 90/Die Grünen fordern, die Industrie mit einem Transformationsprogramm auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Der Bundestag debattiert am Freitag, 5. März 2021, erstmalig über den dazu von der Fraktion eingebrachten Antrag (19/26911). Hingegen abstimmen werden die Abgeordneten über einen Antrag der FDP, der Deutschland als Leitmarkt für die Industrie 4.0 etablieren will (19/14030). Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/22345) zugrunde. Für die Beratung steht eine Stunde zur Verfügung. Anschließend soll die Vorlage zur weiteren Diskussion in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Antrag der Grünen Es solle als Investitionsprogramm für die nächste Dekade angelegt sein und 500 Milliarden Euro umfassen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/26911). Ausschlaggebend für alle geförderten Vorhaben müsse sein, dass sie die ökologische Transformation voranbringen und die Gesellschaft zukunftsfähig und klimagerecht machen. Entscheidend sei auch, dass die Programme unbürokratisch bei schnellen Planungsprozessen organisiert seien. Konkret geht es den Abgeordneten um eine grüne Wasserstoffstrategie, um Investitionszuschüsse für den Ersatz fossiler Technologien und Verfahren in der Grundstoffindustrie und etwa Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung wie beispielsweise in hocheffiziente Maschinen und Anlagen. Je eher sich Unternehmen verantwortungsvoll auf den Kurs hin zur ökologisch-sozialen Transformation begeben, desto bessere Chancen hätten sie auf den Märkten der Zukunft, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Eine grüne Industriestrategie ermögliche sauber und sozialverträglich produzierte Güter, Prozesse und Dienstleistungen, die den Bestand der Industrie in Europa nachhaltig sichern und deren Stärken neu begründen würden. Zudem hätten Industriestaaten wie Deutschland als historisch größte Verursacher von Treibhausgasen eine besondere Verantwortung und müssten deshalb bei der Dekarbonisierung führend sein. Antrag der FDP Die FDP-Fraktion dringt auf eine umfassende Innovationsoffensive, um die Industrie fit für den digitalen Wandel zu machen. Die größte Herausforderung für die Industrie sei, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/14030). „Die Vernetzung eingebetteter Systeme mit wirtschaftlichen Abläufen in Unternehmen ist der Übergang zur vierten industriellen Revolution.“ Die Innovationsmöglichkeiten, die sich daraus ergäben, könnten der Wirtschaft die notwendigen Produktionszuwächse verleihen, heißt es weiter. Für Deutschland mit seinem wirtschaftlichen und Forschungsprofil biete sich die Möglichkeit, gerade hier Marktführer zu werden. Die Abgeordneten fordern unter anderem Nachbesserungen bei der Hightech-Strategie der Bundesregierung sowie bei der steuerlichen Forschungsförderung. Gigabit-Infrastrukturen müssten sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk flächendeckend aufgebaut werden. Die IT-Sicherheit der deutschen Industrie solle mit einem ganzen Maßnahmenbündel verbessert werden. Weiter geht es auch um Rechtssicherheit für Unternehmen. (pez/sas/01.03.2021)
  • Bundestag stimmt über Reform des Personen­be­förderungsrechts ab
    Die Koalition will das Personenbeförderungsrecht modernisieren. Der Bundestag berät am Freitag, 5. März 2021, einen dazu eingebrachten Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/26175) gemeinsam mit dem wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963) abschließend. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/27288) vorgelegt. Die AfD legt dazu einen Entschließungsantrag (19/27295) vor, der für Anbieter plattformbasierter Mobilitätsangebote eine eigene Rechtskategorie fordert, um das Abstandsgebot zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten und die Nutzung digitaler Mobilitätsangebote dennoch zu ermöglichen. Die FDP legt zum Koalitionsentwurf einen Änderungsantrag (19/27294) vor, der die Abschaffung der Rückkehrpflicht als wesentliche Voraussetzung einfordert, damit neue Mobilitätsanbieter erfolgreich am Mobilitätsmarkt agieren können. Abstimmung über Oppositionsinitiativen Abgestimmt wird nach der einstündigen Debatte auch über einen Antrag der FDP für ein „Update für das Personenförderungsgesetz“ (19/26186) und zwei Anträgen der Linken zur Regulierung von Mietwagen wie Uber (19/26173) sowie zum Schutz des Taxigewerbes (19/10350). Für letzteren Antrag liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses bereits vor (19/15195), zur Abstimmung über den zweiten Linken- sowie den FDP-Antrag hat er eine Beschlussempfehlung angekündigt. Darüber hinaus stimmen die Abgeordneten über einen Antrag der AfD zu Nutzungslizenzen für Fahrplandaten (19/22436) ab. Dazu hat der Verkehrsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/23531) vorgelegt, Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Ziel des Gesetzentwurfes von Union und SPD (19/26175) ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines "bedarfsgesteuerten Linienverkehrs" – in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum beispielsweise – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden. Um auch außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling, ähnlich wie Sammeltaxis) sicherzustellen, soll die neue Gelegenheitsverkehrsform des "gebündelten Bedarfsverkehrs" eingeführt werden. Dieser neuen Verkehrsform solle die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln. Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt Digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr dürfen laut dem Gesetzentwurf ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie sollen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht unterliegen und grundsätzlich auch keine Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz haben. "Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen", schreiben die Koalitionsfraktionen. Zugleich sollen einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden. Festgehalten werden soll an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen, wie beispielsweise Fahrzeuge des Mietwagenvermittlers Uber, zum Betriebssitz. Es solle jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die Rückkehrpflicht durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher auszugestalten. Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung für Taxifahrer Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wollen CDU/CSU und SPD den zuständigen Genehmigungsbehörden die Möglichkeit einräumen, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen. Gleichzeitig solle die Ortskundeprüfung für Taxifahrer abgeschafft und eine Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts eingeführt werden. Änderungen im Verkehrsausschuss Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angenommen und damit Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Unter anderem soll künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können, "wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet". Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wollen die Koalitionsfraktionen sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, einführen und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr anpassen. Die Änderungen seien dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es im Gesetzentwurf. "Motorisierten Individualverkehr in den Städten reduzieren" Zur Begründung schreiben die Fraktionen, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potenzial besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen. Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs würden den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt. Entschließung geplant Außerdem ist geplant, eine Entschließung zu verabschieden. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen. Darüber hinaus sollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Das Gutachten soll vor allem die neue Verkehrsform "gebündelter Bedarfsverkehr" und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Das Gutachten soll dem Bundestag zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke dringt in ihrem ersten Antrag (19/26173) auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern soll die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollen verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind. Darüber hinaus fordert die Fraktion soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen. Damit solle sichergestellt werden, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs. Zweiter Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. In ihrem zweiten Antrag (19/10350) schreiben die Abgeordneten, mit der durch das Verkehrsministerium geplanten Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Pooling-Verbotes (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar „finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen“ in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnt die Linksfraktion. Das Taxigewerbe sei aber „unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, heißt es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität „ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise“. "Am Pooling-Verbot für Mietwagen festhalten" Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, am Pooling-Verbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine effektive Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie solle zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen. Die Linksfraktion fordert darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, heißt es in dem Antrag. Antrag der FDP Die FDP-Fraktion bringt zur Debatte einen Antrag mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ (19/26186) ein. Demnach solle etwa „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ geschaffen werden, „um den Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“. Die Bundesregierung solle deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schreibt die Fraktion. Antrag der AfD „Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/22436). Darin wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, den Aufbau eines nationalen digitalen Verkehrsinformationsverbundes mit dem Ziel einer harmonisierten Bereitstellung von Soll- und Istfahrplan-Daten über eine Plattform zu priorisieren. Außerdem müssten Anbieter konzessionspflichtig betriebener ÖPNV-Leistungen verpflichtet werden, ihre Fahrplandaten unter einer standardisierten Nutzungslizenz diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Bedarfsträger von Fahrplandaten sollen diese kostenfrei und ohne Zweckbindung nutzen dürfen. „Dies soll bei Neuvergabe oder Verlängerungen von Gebiets- und Streckenkonzessionen zum Vertragsbestandteil werden“, verlangt die AfD-Fraktion. (hau/vom/sas/03.03.2021)
  • FDP-Vorschlag für ein nationales Impfportal erörtert
    Deutschland dürfe nicht sehenden Auges von einem Impfstoffmangel zu einem Impfstau gelangen. Damit warb Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) am Freitag, 5. März 2021, im Bundestag für einen Antrag ihrer Fraktion mit dem Titel „Nationales Impfportal einrichten – Impfmanagement zielgerichtet voranbringen“ (19/27184). Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. FDP will "smarte Lösungen" zur Impfstoff-Verteilung Aschenberg-Dugnus sagte, es müsse jetzt schnell und rund um die Uhr geimpft werden, und stellte die Frage, wann die Bundesregierung aufwache. Ein solches Portal, wie es die FDP jetzt fordere, hätte bereits im vergangenen Sommer entwickelt werden können und müssen. Zwar sei das Impfmanagement Sache der Länder. Doch es gehe jetzt nicht um Zuständigkeiten, sondern um einen schnellen Weg aus der Pandemie. Sie rief nach "smarten Lösungen", um die Verteilung der Impfstoffe zielgenau zu optimieren. Ein nationales digitales Impfportal solle alle verfügbaren Impfstoffe auflisten. CDU/CSU: Deutschland mit Impfstoff sehr gut versorgt Rudolf Henke (CDU/CDU) bedauerte, dass ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom November zum einheitlichen Vorgehen nicht umgesetzt worden sei. Die Bundesländer seien ihre eigenen Wege gegangen, hätten ihre eigenen Systeme aufgebaut und aus ihren Schwächen gelernt. Heute wieder über ein nationales Vorgehen zu debattieren, sei verschüttete Milch, meinte er. Er nannte es einen Treppenwitz, wenn jetzt mit einem neuen deutschlandweiten System eine Warteschleife hineingelegt würde – und erteilte einem „Bundesmonstrum“ eine Absage. Im Übrigen sei Deutschland mit Impfstoff sehr gut versorgt. AfD wirft Regierung "unerträgliches Chaos" vor Ulrich Oehme (AfD) kritisierte, dass die Bundesregierung und Teile der Opposition seit Corona-Beginn allein auf das Impfen als Allheilmittel setzten. Die Strategie müsse endlich auf eine wissenschaftliche Grundlage gestellt werden. Viele müssten gar nicht mehr geimpft werden, weil sie Antikörper entwickelt hätten. Der Regierung warf er ein unerträgliches Chaos vor. Auch jetzt sei die Impfbereitschaft der Bevölkerung nicht sehr hoch. Es häuften sich Meldungen über Nebenwirkungen und auch Todesfälle. Vorrangig solle der Nachweis von Antikörpern und nicht immer von Erregern getestet werden. Die Regierung solle das Land wieder ohne Masken atmen lassen. SPD: Länder müssen alle Impfkapazitäten ausschöpfen Martina Stamm-Fibich (SPD) gab sich überzeugt, dass es jetzt schon eine Fülle von Impfstoffen gebe. Jetzt komme es darauf an, dass die Bundesländer alle Impfkapazitäten ausschöpften. Wobei es kein Schema F für alle Fälle gebe, sondern unterschiedliche Lösungen gefunden werden müssten. Zudem müssten rasch niedergelassene Ärzte und Betriebsräte bei der Impfkampagne einbezogen werden. Ihr erschließe sich nicht, warum eine bundeseinheitliche Meldeplattform bei der Terminvergabe vor Ort helfen solle. Stattdessen würde es nach ihrer Einschätzung zu noch mehr Verwirrung und noch mehr Bürokratie kommen. Linke will Lizenzfreigabe und Technologietransfer Dr. Achim Kessler (Die Linke) legte dar, ein schnellstmögliches Impfangebot für alle sei die Voraussetzung für eine sichere Öffnung. Das gelte auch für die europäischen Nachbarländer und überdies weltweit. Sonst komme das Virus in Form von Varianten nach Deutschland zurück. Er erneuerte die Linken-Forderung nach einer Freigabe der Lizenzen und entsprechendem Technologie-Transfer. Das Gesundheitssystem sei in der Vergangenheit geschwächt worden. Dabei sei es kein Ballast, sondern unerlässlich für eine funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge. Der FDP-Antrag schlage eine Scheinlösung vor, sofern nicht mehr Personal eingestellt werde. Grüne: FDP-Antrag kommt zu spät Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, die letzte Ministerpräsidentenkonferenz habe mehr zur Verwirrung als zur Problemlösung beigetragen. Sie bemängelte, dass die Einrichtung eines Pandemierats verweigert werde, der interdisziplinär und auf wissenschaftlicher Basis arbeite. Es gebe immer noch keine Teststrategie. Die Pandemie sei nur in den Griff zu bekommen, wenn die Menschen Perspektiven und Vertrauen hätten. Es sei richtig, sich mit der Verbesserung der Impfkampagne zu befassen. Doch der FDP-Antrag komme mindestens ein Vierteljahr zu spät. Hausärzte und Betriebsärzte brauchten unverzüglich einen bundespolitischen Rahmen, um mit dem Impfen loslegen zu können. Den Gesundheitsminister fragte sie, wo die breite Kampagne bleibe, um über die verschiedenen Impfstoffe aufzuklären. Nötig sei ein Stufenplan mit klaren Regelungen. Antrag der FDP In ihrem Antrag (19/27184) fordert die FDP die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein nationales Impfportal in Form eines Online-Tools zu entwickeln, das die Impftermine koordiniert und verlässlich vergibt. Darüber hinaus verlangt die Fraktion unter anderem die Entwicklung einer Software für das bundesweite Impfmanagement. Sie solle alle zugelassenen und zur Verfügung gestellten Vakzine umfassen und zum Beispiel steuern, wie viele Dosen in welches Impfzentrum geliefert werden. Ziel sei, dass Impftermine nicht mehr verschoben oder abgesagt werden müssen und kurzfristig mehr oder weniger Impfstoff-Lieferungen bei der Terminvergabe einkalkuliert werden können. Zudem fordert die FDP die Einführung einer elektronischen Warteschlange, in der Menschen entlang der bestehenden Priorisierung kurzfristig zur Impfung aufgerufen werden können. Das solle einer Verschwendung von Restbeständen des Impfstoffs vorbeugen. (fla/sas/irs/05.03.2021)

Terminkalender

Vorheriges JahrVorheriger MonatNächstes JahrNächstes Monat
Februar 2021
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28

Login Form

  • Benutzername vergessen?
  • Passwort vergessen?

Creative Commons Lizenzvertrag
Garten-Partei Sachsen ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Nach oben

© 2021 Garten-Partei Sachsen